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Fall Lukas: Ein Beispiel für „die Entmachtung von Kindern und Müttern“

Seit dem 17. März ist Lukas nicht mehr bei seiner Mutter. Er wurde aus dem Kindergarten in Kärnten nach Niederösterreich gebracht. Ohne Vorwarnung und trotz vielfacher Gefährdungsmeldungen wegen des Vaters. Doch das System schütze den Vater, kritisieren jetzt Frauenschutz-Organisationen und eine Familienrechtsexpertin. Und fordern eine grundlegende Reform des Kindschaftsrechts.

Lukas beim Spielen an einem Kärntner See. Seit 17. März ist er in Niederösterreich. Vorbereiten oder verabschieden konnte sich der Vierjährige nicht.
© KLZ / Barbara Haas Digi
Lukas beim Spielen an einem Kärntner See. Seit 17. März ist er in Niederösterreich. Vorbereiten oder verabschieden konnte sich der Vierjährige nicht.
Barbara Haas
Leitende Redakteurin Frauen & Familie, Podcast-Host von fair&female

Der Fall ist extrem und doch scheint er kein Einzelfall zu sein. Lukas (4) wurde am 17. März 2026 aus seinem Kindergarten in Südkärnten von seinem Vater abgeholt und nach Niederösterreich gebracht. Aus der alleinigen Obsorge der Mutter wurde per Bezirksgerichtsbeschluss aus Neunkirchen eine vorübergehende Obsorge durch den Vater. Seitdem ist also der Vater zuständig. Die Mutter konnte ihn lange Zeit gar nicht sehen, jetzt darf sie ihn alle drei Wochen für eine Stunde unter Beobachtung treffen. Was hat sie getan? „Sie hat sich Sorgen gemacht, weil Lukas nach den früheren Besuchen mit seinem Vater auffällig wurde, wieder ins Bett nässte, über Schläge auf den Kopf klagte“, fasst Barbara Beclin zusammen. Sie ist Assistenzprofessorin für Zivilrecht an der Universität Wien mit Schwerpunkt Familienrecht.

Disziplinierungsmaßnahme gegen Mutter

Was noch in Kärnten zum Akt hinzukam, waren mehrere Gefährdungsmeldungen durch das Klinikum Klagenfurt, die den Vater als möglichen Gefährder auswiesen. Ebenfalls eingebunden war bereits das Kinderschutzzentrum „Delphie“. Und noch eine Gefährdungsmeldung gab es von der Kinder- und Jugendpsychiaterin Ulrike Altendorfer-Kling, die Lukas auch betreute.

Warum aber hat nun der Vater die Obsorge, obwohl es diese Gefährungen gab? Beclin: „In der Reform des Kindschaftsrechts von 2013 wurde die Devise ausgegeben, dass die Obsorge beider Eltern nach einer Trennung dem Kindeswohl am besten entspreche. Die Trennung von Mutter und Kind wird dabei als Disziplinierungsmaßnahme gegen Mütter eingesetzt, die sich den Wünschen von Vätern hinsichtlich Betreuungszeiten entgegenstellen und deshalb als „unkooperativ“ gelten. Möglichst seltene Kontakte zur bisher hauptbetreuenden Mutter entsprechen einseitig den Wünschen des Vaters und dienen als Sanktionierung der Mutter. Gleichzeitig belasten sie das Kind schwer.“

Maria Stern, Lukas Mama, Maria Rösslhumer und Barbara Beclin fordern Konsequenzen aus dem „Fall Lukas“.
© KLZ / Barbara Haas Digi
Maria Stern, Lukas Mama, Maria Rösslhumer und Barbara Beclin fordern Konsequenzen aus dem „Fall Lukas“.

Nur die Väterrechte haben sich erfüllt mit der Novelle

Was aber in diesem Fall hinzukommt, ist, dass es als Einschätzung, ob Lukas denn nun bei seiner Mutter oder seinem Vater leben solle, nur eine fünfminütige Beobachtung gab. „Das sind Interaktionsbeobachtungen von wenigen Minuten, die über das zukünftige Familienleben des Kindes entscheiden. Im Fall Lukas wurde bei der Beurteilung eines im Raum stehenden Gewaltvorwurfs sogar der Vorrang gegenüber Gewaltschutz-Experten eingeräumt.“ Wegen einer möglichen Nachlässigkeit hat sogar die Staatsanwaltschaft gegen die Gutachterin ermittelt. Die Vorsitzende des Vereins „Stadtteile ohne Partnergewalt“, Maria Rösslhumer, betreut den Fall seit Beginn und fordert eine grundlegende Reform des Kindschaftsrechts: „Nichts von dem, was von der Gesetzesnovelle 2013 erwartet und versprochen wurde, hat sich erfüllt - mit Ausnahme von Väterrechten. Kinder und Mütter werden entmachtet.“

Wird Kinderschutz seit der Kindschaftsrecht-Reform von 2013 systematisch abgebaut? Davon sind Frauenschutzorganisationen überzeugt.
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Wird Kinderschutz seit der Kindschaftsrecht-Reform von 2013 systematisch abgebaut? Davon sind Frauenschutzorganisationen überzeugt.

Seit Lukas bei seinem Vater lebt, gibt es allerdings weitere Vorwürfe, die den Umgang mit dem Vater als problematisch darstellen. So soll er das Kind, laut einer anonymen Anzeige, im Sommer alleine im heißen Auto sitzen haben lassen, während er selbst in einem Lokal Bier getrunken haben soll. Ein zweiter Fall wird ebenfalls geschildert, bei der der Vater dem Buben zwei „Watschen“ gegeben haben soll. Auf Nachfrage bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, ob man Kenntnis von diesen Vorwürfen habe und ob man ausschließen könne, dass Lukas aktuell in einer für ihn unsicheren Umgebung lebt, erklärt die stellvertretende Bezirkshauptfrau Monika Rauhs in einem schriftlichen Statement: „Aus Gründen des Datenschutzes erteilt die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen keine Auskünfte. Im Allgemeinen dürfen wir aber versichern, dass jede Meldung einer möglichen Gefährdung ernst genommen und entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen abgeklärt wird.“

Die Mutter von Lukas, sie wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes Eva genannt, macht sich hingegen weiter Sorgen. Und stellt sich eine Frage: „Wie konnte es zu so einer einschneidenden Entscheidung kommen, während Gefährdungshinweise noch abgeklärt wurden?“

Sowohl Maria Rösslhumer, als auch Barbara Beclin und Maria Stern, die Obfrau des Vereins „Thanks Day“, fordern nun nicht nur eine umfassende Reform des Kinderschutzrechts und vor allem, dass man zuerst Gefährdungslagen klärt, ehe man Fakten schaffe.

Kinderschutz und Missbrauch