Suche
Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Vollzug von Behördenbescheid: Stradener Bisons werden erschossen

Nachdem der Stradener Bisonzüchter dem Reduktionsbescheid nicht nachkommt, muss die Bezirkshauptmannschaft ihn selbst vollziehen. Laut Tierhalter soll es nächste Woche soweit sein.

Vor allem die jungen Bisonbullen, die immer wieder bei Rangkämpfen Tiere aus der Herde verletzen und töten, sind ein Problem. Daher erstellte die Behörde den Reduktionsbescheid
© KLZ / Jonas Rettenegger
Vor allem die jungen Bisonbullen, die immer wieder bei Rangkämpfen Tiere aus der Herde verletzen und töten, sind ein Problem. Daher erstellte die Behörde den Reduktionsbescheid
Jonas Rettenegger
Redakteur Regionalredaktion Feldbach

Nach langem Hin und Her soll es nun den Bisons von Tierhalter Rudolf Schultes in Straden an den Kragen gehen. „Die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark hat das Verwaltungsvollstreckungsverfahren im Zusammenhang mit dem bereits medial bekannten Reduktionsbescheid für die Bisonherde eingeleitet“, bestätigt Markus Scharler, Veterinärjurist an der BH Südoststeiermark, auf Anfrage der Kleinen Zeitung.

Das heißt, weil Schultes dem Bescheid, die 70 Exemplare zählende Herde um 15 Tiere zu reduzieren, nicht nachkommt, muss nun die Behörde selbst die Tiere „entnehmen“, also erschießen lassen. Damit soll verhindert werden, dass die vielen Rangkämpfe zu weiteren toten Tieren führen.

Wie es zur Causa Bisonherde kam

BH will keine Details zur Causa Bisonherde nennen

Genaueres zur kommenden Amtshandlung will man seitens der BH Südoststeiermark allerdings nicht kommunizieren: „Wir ersuchen um Verständnis, dass im Hinblick auf die Vorbereitung der behördlichen Maßnahmen und aus ermittlungstechnischen Gründen derzeit keine näheren Angaben zu konkreten Vollstreckungsschritten, beteiligten Personen, Terminen oder Gefährdungsprognosen gemacht werden können.“

Zu den Details hüllt man sich seitens des Anlagenreferats der BH Südoststeiermark in Schweigen
© KLZ / Julia Schuster
Zu den Details hüllt man sich seitens des Anlagenreferats der BH Südoststeiermark in Schweigen

Im Gegenteil dazu nimmt sich Schultes kein Blatt vor den Mund, er sieht sich ja auch als Geschädigten in der ganzen Causa, an der er jedoch selbst keinen geringen Anteil hat. „Es ist ein Wahnsinn, ich muss die Tiere jetzt pflegen, damit sie dann irgendwer rausschießt“, poltert er am Telefon. Ihm sei gesagt worden, dass am kommenden Dienstag ein erstes Tier von Polizisten oder Jägern testweise entnommen werden soll, erzählt Schultes weiter. Das werde deshalb gemacht, weil niemand wisse, wie die Herde auf den Abschuss reagiert.

Bisonzüchter hat Sicherheitsbedenken

Der Bisonzüchter sorgt sich vor einer sogenannten „Stampede“, also einer unvermittelten Fluchtbewegung der Herde, die sie unkontrollierbar macht. „Ich bin vielleicht einfach nicht da. Wenn etwas schief geht, will man mir den schwarzen Peter zuschieben“, ist sich Schultes sicher. Eine Besprechung und Planung dazu soll es laut ihm mit Vertretern der Behörde und Polizei auf seinem Hof am Neusetzberg Anfang September gegeben haben.

1 / 2
Wie genau die 15 Tiere aus der Bisonherde entnommen werden, ist noch unklar
Wie genau die 15 Tiere aus der Bisonherde entnommen werden, ist noch unklar © KLZ / Jonas Rettenegger

Unklar wie es mit Bisonherde weitergeht

Wie es nach der Amtshandlung weitergehen soll, ist nach wie vor unklar. Schultes wehrte sich ja jahrelang, behördliche Auflagen zu befolgen, und durfte daher seine Tiere nicht verwerten und vermarkten. „Jetzt fehlt mir das Geld um Schlachthof oder Kühlcontainer zu zahlen. Ich bekomme keine Unterstützung“, beklagt er sich.

Dabei war man ihm vonseiten der Bezirkshauptmannschaft in der aktuellen Causa durchaus lösungsorientiert entgegengekommen. So hätte er ausnahmsweise die 15 Tiere verwerten dürfen. Finanziell wird es für Schultes künftig nicht leichter werden, denn die Kosten des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens trägt die Person, gegen die sich die Vollstreckung richtet. Wie hoch die Kosten sind, stehe erst nach Abschluss fest, so Scharler.

Zudem musste sich Schultes bereits mehrfach wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten: Erst am 23. September wurde am Oberlandesgericht Graz (OLG) ein Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz diesbezüglich bestätigt. „Das heißt, es bleibt bei einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von vier Monaten für das Vergehen der Tierquälerei. Das Urteil ist rechtskräftig“, berichtet man seitens der Medienstelle des OLG. Die Aufregung um die Bisons in Straden dürfte also auch nach dem Verwaltungsvollstreckungsverfahren noch nicht beendet sein.