Kopftuchverbot: Keine vermehrten Fehltage an steirischen Schulen
Das Kopftuchverbot sorgt an steirischen Schulen für weniger Wirbel als erwartet. Bisher gab es sieben Meldungen, zwei Anzeigen müssen eingebracht werden.

Viel Wirbel um wenig Stoff. Das Kopftuchverbot sorgte bereits vor dem Inkrafttreten für großes Aufsehen. Aber wie schaut es nun in der zweiten Schulwoche in der Realität aus? Bisher wurden sieben Verstöße bei der Bildungsdirektion gemeldet. Laut dem Präsidialleiter der Bildungsdirektion Bernhard Just mussten bisher drei Elterngespräche in der Bildungsdirektion geführt werden, zwei weitere stehen an. Immerhin: „Eines der Gespräche war erfolgreich, das Mädchen trägt in der Schule kein Kopftuch mehr“, sagt Just.
In zwei weiteren Fällen kam es zu Verstößen. Hier müsse man nun Anzeige erstatten. Die erste Anzeige ist laut Just bereits fertig aufgesetzt. Dabei handelt es sich um den Fall eines Mädchens, das die vierte Klasse einer Grazer Mittelschule besucht.
Obersteirische Volksschülerin legt Kopftuch nicht ab
Der zweite Fall ist ein obersteirischer. Hierbei handelt es sich um eine Volksschülerin. Dieser Fall werde noch bearbeitet, werde aber laut Just ebenfalls auf eine Anzeige hinauslaufen. Was Just dabei auch festhält: „In einem der Fälle ist es so, dass die Eltern sagen, leg das Kopftuch doch ab, aber das Mädchen selbst besteht darauf, dass das nicht in Frage kommt.“ Anzeige erstattet werden muss trotzdem, so sieht es die klare Richtlinie des Bildungsministeriums vor.
Die Verwaltungsstrafen bewegen sich in einem Rahmen zwischen 150 und 800 Euro. Wird dagegen Beschwerde eingelegt, liegt die Entscheidung schlussendlich beim Landesverwaltungsgericht. Unklar ist zudem weiterhin, ob das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof hält. Denn der Verfassungsgerichtshof hat bereits 2020 das von der Türkis-Blauen-Regierung auf den Weg gebrachte Kopftuchverbot gekippt. Die Begründung: Die Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit der Religions- und Gedankenfreiheit.
Verfassungsgerichtshof könnte Verbot nach wie vor kippen
Ob der Verfassungsgerichtshof das beim aktuellen Gesetz gleich einschätzt, wird sich zeigen. Fest steht: Das Gesetz richtet sich weiterhin ausschließlich gegen Musliminnen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr ist sich in einem Interview mit der Kleinen Zeitung unterdessen sicher: „Es ist ein eindeutiger Eingriff in die Religionsfreiheit. Das ist aber unter gewissen Rahmenbedingungen verhältnismäßig und verfassungskonform.“
Aber zurück in die Steiermark. Je länger das Schuljahr andauert, desto weniger präsent ist das Kopftuchverbot. So wurden am Dienstag und Mittwoch keine neuen Fälle bei der Bildungsdirektion gemeldet. „Es dürfte die Aufregung größer gewesen sein als jetzt die Durchführung“, resümiert Just. Auch dass Mädchen vermehrt nicht in der Schule auftauchen, um das Kopftuchverbot zu umgehen, ist in der Steiermark kein Thema. Laut Just gebe es diesbezüglich keine einzige Meldung.
Angekündigter Schulstreik sorgt für Ärger
Spannend wird es in der Steiermark zudem am 9. Oktober, denn dann ist ein Schulstreik gegen das Kopftuchverbot geplant. Ausgegangen ist dieser von den „Revolutionären Kommunisten“. Die Aktion sorgte bereits im Vorhinein für viel Wirbel, da vor Schulen Flyer verteilt wurden, was dem Verbot des Verteilens politischen Werbematerials vor Schulen widerspricht.