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Häusliche Gewalt: Funktionieren Beratungsgespräche tatsächlich?

Annäherungsverbote sollen Gefährder fernhalten, verpflichtende Beratungstermine sollen häusliche Gewalt in Zukunft verhindern. Funktioniert das? Neue Zahlen geben Hoffnung.

Häusliche Gewalt ist in Österreich noch immer ein Thema
© Klz/Koscher
Häusliche Gewalt ist in Österreich noch immer ein Thema
Tobias Kurakin
Redakteur Steiermark-Ressort

Das Problem ist klar. Es findet sich seit Wochen, Monaten und Jahren in den Medien. Männer, die übergriffig werden, Grenzen und rote Linien überschreiten und Frauen Gewalt zufügen, sind ein Problem in der Gesellschaft. Die erste Maßnahme, die die Polizei in solchen Fällen trifft, ist im Regelfall ein Betretungs- und Annäherungsverbot. Die Konsequenz dahinter: Der Gefährder darf sich der Wohnung des Opfers sowie einem Bereich von 100 Metern nicht nähern. Funktioniert das?

Die Zahlen sprechen jedenfalls für sich. Alleine im Jahr 2025 wurden von den Beamten in der Steiermark 1567 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen – das sind mehr als vier pro Tag! 2024 waren es im Vergleich dazu 1497, 2023 waren es 1715. Die meisten Gefährder sind Männer. Das Betretungsverbot soll Betroffene von Gewalt schützen und soll dazu führen, dass eine Situation nicht weiter eskaliert.

Neustart vermeldet Erfolg

Dabei geht die Sache mittlerweile in die Tiefe. Seit 2021 will man nicht nur die akute Gefahr bekämpfen, sondern auch das strukturelle Problem. Denn: Seit dem 1. September 2021 ist eine sechsstündige Gewaltpräventionsberatung nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot in Österreich für Gefährderinnen und Gefährder verpflichtend.

Täterarbeit verhindert Taten. Gemeinsam mit den Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern und der Polizei leisten wir damit einen wichtigen Beitrag, um häuslicher Gewalt einen Riegel vorzuschieben.

— Dina Nachbaur, Neustart-Geschäftsführerin

Die meisten von ihnen landen bei Neustart – Verein für Bewährungshilfe. Mit Erfolg. Aktuelle Zahlen von Neustart sollen zeigen, dass die Beratung funktioniert. 91 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben an, sich nach Ende der Beratung eher bis sehr sicher zu sein, künftig nicht wieder gewalttätig zu werden. 96 Prozent erklärten sich bereit, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen, und 95 Prozent gaben an, durch die Beratung Alternativen zur Gewaltanwendung gelernt zu haben.

Gefährder im richtigen Moment erwischen

Von Neustart-Geschäftsführerin Dina Nachbaur heißt es: Gewaltprävention sei eine wichtige Säule im Opferschutz. Sie sagt: „Täterarbeit verhindert Taten. Gemeinsam mit den Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern und der Polizei leisten wir damit einen wichtigen Beitrag, um häuslicher Gewalt einen Riegel vorzuschieben“.

Vom Innenministerium hieß es schon Anfang des Jahres gegenüber der Kleinen Zeitung, dass sich durch die rasche Hilfe ein Window of Opportunity auftut, in dem mit dem Gefährder gearbeitet werden kann und er am ehesten bereit ist, Hilfe anzunehmen. Fakt ist: Nach Aussprache des Betretungsverbots muss binnen fünf Tagen ein Termin vereinbart werden, binnen 14 Tagen muss die Beratung tatsächlich erfolgen. Wird diese Maßnahme verweigert, werden bis zu 5000 Euro oder eine Ersatzhaftstrafe von bis zu sechs Wochen fällig. Von Neustart heißt es, dass 90 Prozent dem Aufruf Folge leisten. Das Problem könnte sich so also lösen lassen.