Suche
Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Was für Kinder auf Social Media bald gelten soll

Die EU-Kommission legte Details zum „KIDS Act“ vor. Österreich will – vorerst – beim nationalen Gesetz bleiben.

© IMAGO/Zoonar.com/Irina Pavlova

Was beabsichtigt die EU-Kommission?

Am Donnerstag präsentierte Ursula von der Leyen zusammen mit der zuständigen EU-Kommissarin Henna Virkkunen den konkreten Gesetzesvorschlag. Der „KIDS Act“ würde Jugendlichen ab 15 erlauben, ein eigenes Konto auf entsprechenden Plattformen zu eröffnen. 13- bis 15-Jährige sollen die Accounts ihrer Erziehungsberechtigten über ein „Mini-Konto“ mit eingeschränkten Funktionen und zeitlicher Begrenzung mitnutzen dürfen. Außerdem sollen auch etwa bei Online-Videospielen, Videoplattformen oder Chatbots für Nutzer unter 18 bestimmte Sicherheitsvorkehrungen gelten, etwa ein Verbot von süchtig machenden Empfehlungs-Feeds und der Simulation zwischenmenschlicher Beziehungen durch KI. Für die technische Umsetzung wären die Social-Media-Plattformen zuständig. Zur Altersüberprüfung hat die EU-Kommission bereits eine App vorgestellt, in der Reisepass oder Personalausweis hinterlegt werden sollen. Die Weitergabe persönlicher Daten an die Plattformen soll dabei nicht nötig sein.

Wie geht es nun weiter?

Die Kommission muss eine Einigung mit dem Parlament und dem Rat, also den Mitgliedstaaten, herstellen. Das ist realistisch, im Grundsatz gibt es eine breite Mehrheit für Jugendschutz bei Social Media. Das Parlament hatte im Vorjahr mit nur wenigen Gegenstimmen die Kommission aufgefordert, Legislativmaßnahmen für Altersbeschränkungen vorzulegen. Etliche Staaten, darunter auch Österreich, haben nationale Regulierungen vorangetrieben. Fraglich ist jedoch, wie lange eine Einigung auf die konkreten Details dauert. Im Rat ist eine qualifizierte Mehrheit nötig: 15 von 27 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung vertreten.

Kommentar zum Thema

Was ist der Unterschied zu Österreich?

Zunächst die Altersgrenze. Die EU-Kommission will ein absolutes Verbot bis 13 Jahre, die Bundesregierung bis 14 Jahre, dafür keine Übergangslösung wie die EU. Die harte Schranke statt gradueller Abstufungen nach Alter stieß in der Begutachtung des Entwurfs in Österreich auf Kritik, etwa von Suchtexperten, Psychologen, aber auch von der Rechtsanwaltskammer. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die EU-Kommission suchtfördernde Plattform-Mechanismen bekämpfen will. Nationale Regulierungen können dies nicht.

Wie reagiert die Politik in Österreich?

Druck vonseiten Österreichs für ein Social-Media-Verbot habe die europäische Ebene „wachgeküsst“, konstatierte Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) am Donnerstag im Ö1-Interview. An den Plänen für eine nationale Altersgrenze bis 14 werde man trotzdem festhalten. Ähnlich klingt ein Statement von Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ): „Der Schutz unserer Kinder darf nicht an jahrelangen Verhandlungen hängen.“

Wie ist der Stand in Österreich?

Der Entwurf ist noch bis Montag in Begutachtung. Bis Ende Oktober liegt der Entwurf zudem in Brüssel zur Notifizierung auf, die EU-Kommission könnte die Frist auch verlängern. Ein Vetorecht hat die Kommission nicht, aber allfällige Bedenken könnte die Regierung auch nicht ignorieren, wenn sie eine rechtlich haltbare Regelung beschließen will. Geplanter Start ist Anfang Jänner, der Beschluss müsste daher noch im Spätherbst erfolgen, was eher ambitioniert ist.

Welche Rückmeldungen gab es bisher in der Begutachtung?

Das Ziel des Jugendschutzes erhält breite Unterstützung, von mehreren Stellen wird aber die Wirksamkeit einer nationalen Regulierung in Zweifel gezogen. Erstens sehr grundsätzlich durch Ausweichbewegungen zu nicht regulierten Plattformen, zweitens durch eine fehlende rechtliche Handhabe, da Plattformen mit Sitz in einem anderen EU-Land kaum zu belangen sind (Herkunftslandprinzip). Die Bundesregierung versucht, dieses Problem kunstvoll zu umschiffen, indem Werbegelder an diese Plattformen aus dem Inland zur Begleichung von nicht bezahlten Strafen der Online-Riesen eingezogen werden können sollen. Das aber könnte Haftungsansprüche im Ausland auslösen, warnt die Linzer Uni in ihrer Stellungnahme. Quer durch die Bank wird in den Stellungnahmen eine stärkere Beschränkung der Plattformen selbst angeregt, wie es die EU-Kommission beabsichtigt.

Welche Erfahrungen gibt es in anderen Ländern?

In Frankreich scheiterte das Verbot vorerst am Verfassungsrat, dem der Entwurf zu pauschal war, die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt – was auch in Österreich von Juristen bekrittelt wird – und obendrein den Datenschutz verletzen würde. In Australien ist eine Alterschranke unter 16 Jahren im Dezember 2025 in Kraft getreten. Plattformen dürfen keine Konten für jüngere Kinder und Jugendliche anbieten. Kontrollieren sie dies nicht ausreichend, drohen hohe Strafen. In der Praxis haben allerdings viele Jugendliche Umgehungsmöglichkeiten gefunden, weshalb jetzt nachgebessert werden soll. Einen anderen Weg hat Albanien gewählt und aus Gründen des Jugendschutzes 2025 eine TikTok-Sperre für alle verhängt. Auch diese Sperre erwies sich als weitgehend wirkungslos, weshalb sie nach knapp einem Jahr wieder aufgehoben wurde.