Muttertagsgruß kostete einer Villacher Unternehmerin 1500 Euro
Eine Café-Betreiberin aus Villach musste für ein Facebook-Posting mit einem harmlosen Muttertagsgruß 1500 Euro bezahlen. Sie hat das Urheberrecht verletzt. Experten raten zur Kontrolle alter Postings.

Ein harmloses Grußbild mit Wünschen zum Muttertag, gepostet auf Facebook. Damit begann für die Betreiberin eines kleinen Villacher Cafés eine Geschichte, die sie noch lange beschäftigen sollte.
Das Posting setzte die Unternehmerin bereits 2024 auf der Facebook-Seite ihres Betriebs ab. Zwei Jahre später erhielt sie Post: In einem Schreiben einer oberösterreichischen Anwaltskanzlei wurde sie zur Zahlung von rund 3800 Euro und zum Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung aufgefordert – mit dem Posting habe sie das Urheberrecht verletzt. „Ich habe zu wenig genau geschaut“, sagt sie heute. Den Copyright-Hinweis habe sie übersehen. Dass sie damit einen Fehler gemacht habe, bestreitet sie nicht. Erschrocken hätten sie die Höhe der Forderung in der Abmahnung und den zeitlichen Druck, der mit dem Schreiben aufgebaut wurde.
Nur 290 Facebook-Follower
Die Unternehmerin wandte sich an die Wirtschaftskammer, später an den Wiener Rechtsanwalt Bernhard Tonninger. Am Ende wurde der Fall mit 1500 Euro pauschalem Schadenersatz erledigt. Zusätzlich musste die Unterlassungserklärung 14 Tage auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht werden, auf der sie übrigens nur 290 Follower hat. Für die Betreiberin ist auch die reduzierte Summe schwer zu stemmen.
Für ein kleines Café sind 1500 Euro ein Wahnsinn.
— Café-Betreiberin
Das Unternehmen, das die Anwaltskanzlei mit dem Schreiben an die Unternehmerin beauftragte, sitzt kurioserweise ebenfalls in Villach. Laut Firmenbuch wurde es erst im Mai 2026 gegründet. Neben dem Gewerbe der Berufsfotografie wird auch eine Bild- und Fotoplattform betrieben. Dort werden lizenzierbare Stockfotos für Webseiten, soziale Medien und Druckprodukte angeboten. Die Bilder sind ausdrücklich nicht kostenlos, für die Nutzung sind Registrierung, Lizenzkauf und je nach Angebot eine Urheberangabe vorgesehen. Eine Anfrage der Kleinen Zeitung zu den konkreten Abmahnungen blieb vom Unternehmen unbeantwortet.
Dass solche Fälle öfter vorkommen, bestätigt Martin Sablatnig, Teamleiter im Rechtsservice der Wirtschaftskammer Kärnten. „Abmahnungen haben wir de facto jeden Tag auf dem Tisch.“ Seine Grundregel ist einfach: Was einem nicht gehört, darf nicht ohne entsprechende Rechte verwendet werden. Ein Copyright-Zeichen ist dafür nicht notwendig. Nach dem Urheberrechtsgesetz kann bei unbefugter Nutzung das Doppelte des angemessenen Entgelts verlangt werden. Die Mitglieder der Kammer wurden zuletzt mittels Newsletter zum Thema sensibilisiert.

Was bei Postings zu beachten
Kosten richten sich nach dem Streitwert
Dass bei der unbefugten Verwendung eines Bildes auf Facebook vielfach mehrere tausend Euro verlangt werden, liegt auch am Streitwert, erklärt der Wiener Rechtsanwalt Bernhard Tonninger von „Tonninger Schermaier und Partner“, der schon rund zehn Fälle des Villacher Unternehmens auf den Tisch bekommen hat. Der bei Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich zustehende Unterlassungsanspruch kann in Österreich im Regelfall mit 57.000 Euro bewertet werden. Reagiert man auf eine Abmahnung nicht oder falsch und wird daher geklagt, kommen dadurch schnell sehr hohe Prozesskosten zusammen. Wichtig ist daher, den Unterlassungsanspruch rechtssicher auszuräumen, wodurch man in Kombination mit der richtigen Strategie das Risiko auf den Rechteinhaber verschieben und so die Gesamtkosten für die Abmahnung stark reduzieren kann.
So ein Schreiben sollte nie ignoriert werden. Das Foto sollte sofort unwiderruflich gelöscht werden.
— Martin Sablatnig, Rechtsexperte Wirtschaftskammer Kärnten
Tipp: Auch alte Fotos auf das Urheberrecht überprüfen
Für Sablatnig ist der Fall vor allem Anlass, ältere Internet-Auftritte zu kontrollieren. Selbst bei kostenlosen Bildplattformen sollten die damaligen Nutzungsbedingungen dokumentiert werden, weil Rechte nach Einsatzgebiet oder Dauer eingeschränkt sein können. Wer nicht mehr nachvollziehen könne, woher ein Bild stammt oder welche Lizenz gilt, sollte es entfernen. Das gelte nicht nur für Unternehmen. Auch Privatpersonen können wegen Urheberrechtsverletzungen belangt werden.
Dass Verstöße heute leichter entdeckt werden, liegt auch an technischen Suchmöglichkeiten, mit denen Bilder im Internet automatisiert wiedergefunden werden können. Unternehmen sind zudem häufig einfacher zuzuordnen, weil sie mit einem Impressum auftreten.
Und Bilder sind nicht die einzige mögliche Falle. Auch bei Musik in Videos auf Instagram, Facebook oder TikTok muss geklärt sein, ob die entsprechende Nutzung tatsächlich erlaubt ist.