Gericht stärkt Urheberrecht in Verfahren gegen KI-Musikfirma
Im Streit um mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierte Songs hat das Landgericht München I einer Klage der Musikverwertungsgesellschaft Gema in weiten Teilen stattgegeben. Das US-Unternehmen Suno müsse es künftig unterlassen, ohne Einwilligung der Klägerin bestimmte Musikwerke zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, sagte die Vorsitzende Richterin. Dasselbe gelte für das Training der KI. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.