Das Staatsversagen hinter Gittern
Zwei Tote in zwei Wochen – und auch sonst Missstände und Probleme im Übermaß. Der heimische Strafvollzug am Pranger. Die Geschichte eines schleichenden Versagens.

Hätte, hätte Fahrradkette. Die Zeit lässt sich nicht mehr zurückdrehen und die Folgen getroffener Fehlentscheidungen lassen sich für die Gegenwart nicht mehr ungeschehen machen. Das zeigt sich beim Zustand des heimischen Strafvollzugs. Zuletzt gab es zwei Tote in zwei Wochen. Zwischen 2015 und 2024 gab es laut Daten des Justizministeriums insgesamt 387 Todesfälle, 101 davon waren Folge eines Suizids – und besonders hoch ist der Anteil in Untersuchungshaft.
Eine der Ursachen ist die massive Überbelegung. Derzeit befinden sich rund 9.100 Personen in Haft. Im Vergleich zu Deutschland werden in Österreich deutlich mehr Menschen eingesperrt; das gilt auch für die Therapeutisch-Forensischen Zentren (TFZ), wo schwer psychisch gestörte und gefährliche Verurteilte im Maßnahmenvollzug untergebracht sind.
Kommentar zum Thema

Vor zehn Jahren stand Österreich kurz davor, eine Entwicklung zum Besseren zu nehmen. Der politische Wille war da, detto ein fixfertiges Konzept. Im Juni 2014 hatte der Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eine Expertenkommission beauftragt, Vorschläge für eine Reform des Maßnahmenvollzugs zu erstellen. Anlass war, dass schon damals die Dinge hinter Gittern in die falsche Richtung liefen: Zu viele wurden in den Maßnahmenvollzug eingewiesen, zu viele zu lange darin festgehalten. Zudem wurden auch Menschen eingewiesen, die nur ein minderschweres Vergehen begangen und dafür eine kurze Haftstrafe erhalten hatten. „Nur die wenigsten werden mit dem Strafende auch aus der Maßnahme entlassen“, hieß es im Bericht. Denn: Wer im Maßnahmenvollzug sitzt, kann auch nach dem Ende seiner Strafe festgehalten werden. Über eine Entlassung entscheiden keine Richter, sondern Gutachter.
Ein Mord in Wien ließ die Reform platzen
Und wehe, diese Gutachter machen einen Fehler und schätzen das Risiko eines Rückfalls falsch ein. Dann stehen nicht nur der Täter, sondern auch das fehlerhafte Gutachten samt Autor im Visier der Kritik. Solche Fälle häufen sich. Die logische Folge: Statt einer Entlassung wird im Zweifel für den Verbleib im Maßnahmenvollzug entschieden.
Die damalige rot-schwarze Koalition von Christian Kern und Reinhold Mitterlehner war entschlossen, die 93 Empfehlungen der Reformkommission weitgehend umzusetzen. Die Chance für eine Neuaufstellung beim Umgang mit psychisch gestörten Tätern war zum Greifen nah. Doch dann passierte im Mai 2016 in Wien ein Mord.
Auf dem Brunnenmarkt erschlug damals ein psychisch kranker, vorbestrafter und von der Justiz zur Aufenthaltsermittlung ausgeschriebener Täter eine Frau auf dem Weg zu ihrer Arbeit mit einer Eisenstange. Der Kenianer war 2008 nach Wien gekommen und schon kurz darauf zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Schon da war klar, dass der Mann schizophren war.
Die Behörden wussten von der Gefährlichkeit des Mannes, doch unternommen wurde nichts. Die Polizei am Brunnenmarkt hatte regelmäßig mit dem Mann Kontakt, weil er im Grätzl für Unruhe sorgte. Doch für die Justiz, die nach ihm fahndete, war er nicht greifbar. Eine Sonderkommission zur Aufarbeitung wurde eingerichtet. Die kam zu folgendem Schluss: „Es wurde nicht das Falsche getan, sondern das Richtige unterlassen.“ Eleganter ist noch selten ein Fehler umschrieben worden.
„Es ist 5 nach 12“
Nach diesem Mord kippte die politische Stimmung, die geplante Gesamtreform des Maßnahmenvollzugs war damit gestorben. Ein Teil wurde immerhin 2022 unter Türkis-Grün und Justizministerin Alma Zadić umgesetzt. So wurde etwa die Strafschwelle, ab der psychisch Kranke in den Maßnahmenvollzug eingewiesen werden, erhöht. Und die „Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher“ wurden in „Forensisch Therapeutischen Zentren“ umbenannt. Doch bei den grundsätzlichen Problemen – dem Mangel an Personal und Geld – schaut die Politik bis heute weg: „Es ist 5 nach 12, die Dinge müssen sich dringend ändern“, sagt die zuständige Volksanwältin Gaby Schwarz (ÖVP). Sogar für die Honorare der Psychiater ist nicht genug Geld in der Kasse.
Angesichts der aus allen Nähten platzenden Gefängnisse versuchte sich das Justizministerium, in Pragmatismus zu flüchten. Im Juni erklärte Sporrer, sie plane, 500 Häftlinge, die sich bei Freigängen bewährt hätten – schwere Verbrechen selbstredend ausgenommen –, auf einmal zu entlassen, um die Überbelegung der Gefängnisse im Ausmaß von 108 Prozent zu reduzieren. 5 Tage später war der Vorschlag auch schon wieder Geschichte. ÖVP und Neos hatten ein Veto eingelegt. Im Gegenzug einigte sich die Koalition darauf, Abschiebungen von entlassenen Häftlingen abzuschieben und die Verbüßung von Haftstrafen in der Heimat zu erleichtern.
Weder gegen das eine noch gegen das andere ist etwas einzuwenden. Dabei handelt es sich um improvisierten Politik-Pragmatismus. Um ein schwerwiegendes strukturelles Problem zu lösen, sollten es die Verantwortlichen mit echter Politik versuchen.