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Nun doch UVP? Wieder Wirbel um Hotelprojekt auf der Hochrindl

Ist nun doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Sternenberg-Projekt auf der Hochrindl notwendig? Kärntner Umweltanwaltschaft bringt das Vorhaben vor das Bundesverwaltungsgericht.

Ein Chaletdorf inmitten einer verschneiten Winterlandschaft.
© KK/Sternenberg Resort
300 warme Betten sollen auf der Hochrindl entstehen
Andreas Hoi
Teamleiter Regionalredaktion St. Veit und Feldkirchen

Das Sternenberg-Projekt auf der Hochrindl war eigentlich auf einem guten Weg, realisiert zu werden. Im heurigen Juni hat auch das Land Kärnten bestätigt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig ist.

„Vorhaben unterliegen erst ab einer gewissen Größe der Verpflichtung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Oder anders: Ein Genehmigungsverfahren nach dem UVP-Gesetz ist nur dann durchzuführen, wenn ein Projekt gesetzlich festgelegte Schwellenwerte überschreitet“, hieß es im Juli vom damaligen Leiter der Abteilung 7 (Wirtschaftsstandort), Adrian Plessin, heute Büroleiter von Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP). Auch die nackten Zahlen des Projektes würden gegen eine UVP sprechen. Ab 500 Betten oder einer Fläche von drei Hektar unterliege ein Hotel der Verpflichtung zur Durchführung eines UVP-Verfahrens. Das Sternenberg Resort unterschreitet mit 300 Betten und 2,8 Hektar diese Schwellenwerte.

Schuschnig kritisiert Umweltanwalt

So weit, so klar. Ganz einig scheint man sich im Land dennoch nicht zu sein. Wie Schuschnig heute in einer Aussendung mitteilte, akzeptiert die Kärntner Umweltanwaltschaft (Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination) die Entscheidung der Landesregierung nicht. „Sie will das Projekt nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verhindern – ohne dies fachlich im Detail zu begründen“, poltert Schuschnig. „Das ist reine Verzögerungstaktik. Ohne stichhaltige Argumente vorzubringen, will der Umweltanwalt ein Projekt verhindern, das in der Region gebraucht und ausdrücklich gewollt wird. Dieses Verhalten ist standortschädigend.“ Es werde ein fatales Signal an Projektwerber ausgesendet, die in Kärnten investieren wollen.

Schuschnig kritisiert die Kärntner Umweltanwaltschaft scharf
© Markus Traussnig
Schuschnig kritisiert die Kärntner Umweltanwaltschaft scharf

Die zuständige Landesrätin, Marika Lagger-Pöllinger, vertritt wenig überraschend eine etwas andere Ansicht. „Die Frage ist ganz einfach: Braucht dieses Projekt aufgrund seiner Auswirkungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder nicht? Der Umweltanwalt hat dazu Bedenken und lässt diese Frage jetzt von einem unabhängigen Gericht prüfen. Das Gericht entscheidet und danach ist klar, wie es weitergeht“, heißt es aus Lagger-Pöllingers Büro.

Der Kärntner Umweltanwalt habe im bisherigen Verfahren im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen Fehler im ursprünglichen Bescheid der zuständigen Wirtschaftsabteilung aufgezeigt. Daraufhin sei dieser Bescheid von der Wirtschaftsabteilung geändert worden. „Nach Ansicht der Umweltanwaltschaft konnten die aufgezeigten Mängel damit jedoch nicht vollständig beseitigt werden. Daher wurde einstimmig beschlossen, die Frage der UVP-Pflicht durch das unabhängige Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen“, betont Lagger-Pöllinger.

Lagger-Pöllinger verteidigt das Vorgehen der Umweltanwaltschaft
© Markus Traussnig
Lagger-Pöllinger verteidigt das Vorgehen der Umweltanwaltschaft

Hat Umweltanwaltschaft Reformbedarf?

Für Schuschnig sei dies der nächste Fall in einer bereits langen Kette von Investitionsvorhaben, die auf solche Weise durch den Umweltanwalt hinausgezögert oder verhindert worden seien. „Wir werden über eine Neuaufstellung der Einrichtung ‚Umweltanwalt‘ diskutieren müssen“, meint der Landesrat.

Lagger-Pöllinger kontert: „Die Umweltanwaltschaft vertritt die Interessen unserer Natur gegenüber den Behörden. Sie hat einen Fehler aufgezeigt und jetzt geht es darum, zu klären, welche Auswirkungen dieser Fehler auf die Beurteilung des Projekts hatte.“ Eine Reformdebatte halte sie vor dieser unabhängigen Klärung für verfrüht.