Häftling vom Zellengenossen fast erwürgt: „Er ist kein Mörder“
Opfer und Angeklagter teilten sich eine Zelle in Grazer Karlau. Häftling steht am Mittwoch wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung vor Gericht.
Ein 34-jähriger Häftling ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung in Graz vor einem Geschworenengericht gestanden. Er soll vor drei Jahren einen Zellengenossen vergewaltigt und schwer verletzt haben. Ein erster Prozess heuer im April endete wie berichtet mit einem Unzuständigkeitsurteil, nun wurde der Fall erneut verhandelt. Der Angeklagte fühlte sich nur in Bezug auf die Körperverletzung schuldig.
Der Vorfall ereignete sich im September 2023 in der Justizanstalt Graz-Karlau. Der 34-Jährige, der sich seit 2012 in einem forensisch-therapeutischen Zentrum befindet, kannte den Mithäftling schon länger, die beiden waren gemeinsam im Maßnahmenvollzug. Dort teilten sie sich eine Zelle und sollen sich laut dem Beschuldigten gut verstanden haben.
Mit Gürtel gewürgt
Im September 2023 kam es zu dem angeklagten Vorfall. Der Beschuldigte soll seinen Zellengenossen traktiert und vergewaltigt haben. Weil der Angreifer sein Opfer mit einem Gürtel gewürgt haben soll, befand das Gericht im ersten Rechtsgang, dass es sich möglicherweise um einen Mordversuch handeln könnte und fällte ein Unzuständigkeitsurteil, weshalb nun vor Geschworenen verhandelt wurde.
In diesem Prozess war versuchter Mord und auch Vergewaltigung angeklagt. Außerdem gab es zusätzlich einen Antrag auf erneute Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der Verteidiger betonte, es sei nur „die Eskalation eines Streites“ gewesen, von sexuellen Handlungen könne keine Rede sein. „Er ist für die Körperverletzung verantwortlich, aber er ist kein Mörder“, betonte der Anwalt.
Nach den Eröffnungsplädoyers wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ein Urteil wird für den Abend erwartet.