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Grazer Koalition setzt Wunschkandidatin als Sozialamtschefin durch

Interne Bewerberin Eva Seiler wird die neue Sozialamtsleiterin. Ex-SPÖ-Chefin Martina Schröck kommt nicht zum Zug.

Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ), neue Sozialamtsleiterin Eva Seiler und ihre Vorgängerin Andrea Fink
© Stadt Graz/Fischer
Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ), neue Sozialamtsleiterin Eva Seiler und ihre Vorgängerin Andrea Fink
Bernd Hecke
Chefreporter

Es war schon erwartbar. Die Koalition aus KPÖ und Grünen setzt ihre Wunschkandidatin Eva Seiler durch. Diese war die einzige interne Bewerberin aus dem Sozialamt, die es nach dem Hearing vor dem Sommer im Vierervorschlag der Kommission geschafft hatte. Vor der Wahl konnten KPÖ und Grüne die Bestellung der neuen Amtsleiterin, die auf Andrea Fink folgt, im Gemeinderat nicht beschließen. Denn just der damalige Koalitionspartner SPÖ hatte sich dagegengestellt. Die Stadt-Roten wollten nämlich ihre einstige Parteichefin und Vizebürgermeisterin Martina Schröck durchsetzen, weil sie die beste Bewerberin gewesen sei, so die Argumentation.

Diese Einschätzung hatte sich auf das interne Punkte-Ranking der Hearings-Kommission bezogen, das aber keine offizielle Reihung ist. Drei Bewerberinnen und ein Bewerber sind Eber damals ungereiht als geeignet vorgelegt worden. Nach der SPÖ-Blockade der Wunschkandidatin Seiler hatte Eber die Neuausschreibung angekündigt. Doch dazu ist es nicht gekommen, weil Magistratsjuristen ihn gewarnt hatten: Der Kommissionsvorschlag gilt drei Jahre, die Bewerber hätten bei einer Neuausschreibung klagen können. Nun wird es also Seiler, die schon damals als Wunschkandidatin von Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) gegolten hatte. Sie ist auch eine Jugendfreundin der grünen Vizebürgermeisterin. Judith Schwentner hatte sich aus dem Verfahren aber aus Gründen der Befangenheit herausgehalten.

Seiler übernimmt mit dem Sozialamt nun just jene Baustelle, die in Kombination mit der Finanzdirektion wegen Zahlungsverzugs und schlechter Finanzplanung im Bereich der Behindertenhilfe die jüngste Haushaltssperre „verschuldet“ hat.