Von Testament bis Kaufvertrag: Kärntner Notare beraten wieder kostenlos
Wenn der letzte Wille nicht niedergeschrieben ist, wenn das Grundbuch nicht richtig gelesen wird, kann das sehr teuer werden. Die 43 Notare und Notarinnen in Kärnten bieten rund um persönliche Vorsorge und Immobilien bis Anfang Oktober wieder Rechtsberatung an. Unentgeltlich.

Mit 2,5 Millionen registrierten Testamenten in Österreich, davon 84.000 Neueintragungen im vergangenen Jahr, ist die Zahl zwar im Steigen. Dennoch bringen immer noch viel zu wenige ihren letzten Willen zu Papier und nehmen damit das nicht beabsichtigte Eintreten der gesetzlichen Erbfolge in Kauf. Das kann dazu führen, dass Lebensgefährten leer ausgehen; dass Erbstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden und dabei das Erbe draufgeht; dass minderjährige Kinder erben und das Erbe somit unter der strengen Aufsicht des Pflegschaftsgerichts steht.
„Sobald man Vermögen hat, sollte man dafür Verantwortung übernehmen und ein Testament machen, um damit vorab den Streit, der später entstehen könnte, zu vermeiden“, raten Werner Stein und Katharina Haiden-Fill, Präsident und Vizepräsidentin der Kärntner Notariatskammer.
Strenge Formvorschriften
Sie und ihre 41 Berufskolleginnen und -kollegen in Kärnten erleben immer wieder, dass Fehler bei den sehr strengen Formvorschriften für ein Testament zu dessen Ungültigkeit führen. Etwa, dass ein zu Hause verfasstes Testament zwar vom Erblasser eigenhändig unterschrieben war. „Aber geschrieben bzw. verfasst hat es die Ehefrau. Es war ungültig“, berichtet Stein. Oder, dass die Erben nur die Kopie eines Testaments vorlegen können – sie ist unwirksam.
Wer ein Testament mit Hilfe eines Notars oder einer Notarin erstellt, geht sicher, dass es auch gespeichert und auffindbar ist und alle Überlegungen rechtssicher zu Papier gebracht worden sind. Mit Kosten von rund 600 Euro ist zu rechnen. „Kein Vergleich zu den Kosten für Nachlassstreitigkeiten“, sagt Haiden-Fill. „Und wir bieten auch an, handgeschriebene Testamente auf Gültigkeit zu prüfen.“
Vorsorgevollmachten, Kaufverträge etc.
Erste Fragen können noch bis 7. Oktober in allen Kärntner Notariaten während der bis dahin laufenden Vorsorge- und Immobilienwochen der Kärntner Notariate geklärt werden – kostenlos. „Auch für Themen wie Vorsorgevollmachten, Kaufverträge, Treuhandschaften, die richtige Vorgangsweise beim Schenken und Übergeben sowie Eheverträge oder die Absicherung von Lebensgefährten nehmen wir uns gerne Zeit“, versichern die Notare.
Tatsächlich tauchen vermehrt Fragestellungen rund um Immobilien in den Notariaten auf, „denn es ist eine gute Stimmung auf dem Kärntner Immobilienmarkt – allerdings nur was gebrauchte Immobilien angeht“, sagt Stein. Ist eine Belastung, sind Pfandrechte auf der Immobilie? Welche Widmung ist im Grundbuch? Insbesondere, wenn kein Makler beteiligt ist, müssen sich Immobilienverkäufer die Unterlagen selbst zusammensuchen. Haiden-Fill ergänzt: „Wenn das Haus oder die Wohnung nicht Hauptwohnsitz war, zahlt der Verkäufer Immobilienertragssteuer. Das darf man nicht blauäugig sehen.“