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Falsche Auskunft: Kärntner Patientin sollte 500 Euro zahlen

Die Arbeiterkammer warnt: Immer wieder kommt es aufgrund von Fehlinformationen zu unerwarteten Rechnungen. Im jüngsten Fall zeigte sich die Versicherung einsichtig.

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„Alles gedeckt“, lautete die Information einer Kärntnerin von ihrem Versicherungsbetreuer. Gestimmt hat das nicht. Nach einem Krankenhausaufenthalt bekam sie von ihrer Versicherung plötzlich eine Rechnung über 500 Euro geschickt. Die Frau wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer (AK). Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort war das kein Einzelfall. „Viele Versicherte vertrauen auf mündliche Auskünfte und stehen am Ende vor Kosten, mit denen sie nicht gerechnet haben. Wir raten dazu, sich solche Informationen immer schriftlich geben zu lassen, um im Streitfall abgesichert zu sein“, sagt AK-Präsident Günter Goach.

Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig
© AK/HelgeBauer
Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig

Die Frau ging davon aus, dass ihre am Telefon erhaltene Auskunft verbindlich sei. Das ist nicht der Fall. „Rechtlich betrachtet begründet die fehlende Information im Telefonat keinen Anspruch auf Erlass des Selbstbehalts. Dieser war beim Vertragsabschluss eindeutig vereinbart“, sagt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig. Nach einer Intervention bei der Versicherung konnte man erreichen, dass auf den Selbstbehalt verzichtet wird.

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