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Die lange Geschichte des kurzen Klimaschutzgesetzes

Das Klimaschutzgesetz ist seit 15 Jahren so umstritten, dass es zwischenzeitlich auslief. Was wird in seiner Neuauflage stehen?

Der Verkehr ist einer der Sektoren, die relativ wenig Tendenz nach unten haben
© KLZ / Georg Hochmuth
Der Verkehr ist einer der Sektoren, die relativ wenig Tendenz nach unten haben
Simon Rosner
Redakteur Innenpolitik

Am Freitag hat die Regierung eines der größten Comebacks der österreichischen Rechtsordnung verkündet: Österreich wird wieder ein Klimaschutzgesetz erhalten. Eigentlich gibt es noch eines, es trat 2011 in Kraft und ist formal noch gültig. Allerdings enden die festgeschriebenen Emissionsziele im Jahr 2020. Es gleicht daher Schrödingers Katze: Das Klimaschutzgesetz lebt noch, ist gleichzeitig aber tot.

Der zuständige Minister Norbert Totschnig (ÖVP) wird den neuen Entwurf bald in Begutachtung schicken, bis zum Beschluss im Nationalrat werden noch einige Monate vergehen. Was drinstehen wird, wurde von den Regierungsparteien am Freitag nur umrissen, da im Vordergrund die Einigung auf die Akuthilfe für die dürregeplagte Landwirtschaft stand.

Unklare Kommunikation

Außerdem war die Kommunikation von ÖVP, SPÖ und Neos nicht einheitlich. Der Vorausblick auf das neue Klimaschutzgesetz wurde durch parteipolitische PR vernebelt. Die Emissionsziele sind verpflichtend (Neos), es gibt aber keinerlei Sanktionen (ÖVP). Das Zieldatum für die Dekarbonisierung der Volkswirtschaft wird für das Jahr 2040 gesetzlich verankert (SPÖ), bis dahin sollen aber nur 90 Prozent an Klimaneutralität erreicht werden (ÖVP).

Der Schleier wird sich erst lüften, wenn der Entwurf wirklich vorliegt. Einen genauen Zeitpunkt dafür nannte Totschnig nicht, doch es dürfte sich nur um wenige Tage handeln. Denn grundsätzlich war das Gesetz schon vor Wochen zwischen dem Minister und den Verhandlern von SPÖ und Neos akkordiert worden. Bei einzelnen Formulierungen stieß Totschnig dann aber parteiintern auf Widerstand, bis der Parteichef und Kanzler am Freitag die Blockade löste – und dafür gleich mahnende Wortmeldungen aus Wirtschaftskammer und Industrie erntete.

Das alte Gesetz lief 2020 aus

Bis der Entwurf öffentlich ist, ist es lohnend, die Genese dieser gesetzlichen Verpflichtung zur Emissionsreduktion noch einmal aufzurollen. Schon beim Klimaschutzgesetz 2011 hatten Wirtschaft und Industrie im Vorfeld von einer „Unzumutbarkeit“ gesprochen. Beim Beschluss waren es dann die Grünen, die einen Kniefall der rot-schwarzen Koalition orteten. Das Gesetz habe die Industriellenvereinigung geschrieben, ätzte damals die Ökopartei.

Das Gesetz war aber nur die nationale Umsetzung einer EU-Verpflichtung und mit lediglich zehn Paragrafen sehr knapp gehalten. Ambitioniert waren die Ziele nicht, trotzdem konnten sie in einigen Sektoren nicht erreicht werden und insgesamt schaffte es die Republik 2020 nur, weil die Covid-Pandemie das gesamte Leben bremste und die Emissionen kräftig nach unten gingen. Würde man den Reduktionspfad linear bis 2040 fortschreiben, wäre Österreich sehr weit von Klimaneutralität entfernt und selbst das EU-Ziel 2050 unerreichbar.

Neue Ziele der EU

Letzteres wurde 2019 im Zuge des „Grünen Deals der EU“ beschlossen. Allein daraus ergibt sich, dass die Reduktionspfade im neuen Klimaschutzgesetz viel ambitionierter sein müssen. Für den Großteil der Industrie gilt aber ohnehin der internationale Zertifikathandel, sie war auch bisher ausgenommen. Die übrige Wirtschaft wird liefern müssen, die ÖVP hat aber eine „Standortklausel“ verankern können. Wenn die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplätze stark gefährdet sein sollten, kann auf das EU-Ziel 2050 umgeschwenkt werden. Die genaue Formulierung ist noch nicht bekannt.

Die einzelnen Ziele in den Sektoren (bisher: Abfallwirtschaft, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, fluorierte Gase, Energie und Industrie ohne Emissionshandel) sollen bis 2027 fixiert werden. Sanktionen im Sinn von Strafen sind nicht vorgesehen, doch es soll ein Mechanismus verankert werden, dass bei Abweichungen rasch Maßnahmen getroffen werden müssen. Das wird der kritische Punkt dieses Gesetzes.

Einen solchen Mechanismus gab es nämlich auch bisher, doch die Fristen waren so lang, dass er wirkungslos blieb, wie der Rechnungshof kritisierte. Die Grünen hegen bereits die Vermutung, dass dies erneut der Fall sein wird. Ihnen war es in der Koalition mit der ÖVP nicht gelungen, ein neues Gesetz zu erarbeiten, das zwar die Basis für die Klimawende ist, selbst aber direkt nicht zur Emissionsreduktion beiträgt – weshalb übrigens die Grünen ihr politisches Gewicht in der Koalition anderweitig einsetzten und lieber das Heizungsgesetz, die CO₂-Steuer und das Erneuerbaren-Gesetz vorantrieben. Auch deshalb ist das Klimaschutzgesetz zu einem Untoten geworden.

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