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Drogen und Falschgeld: Junger Murtaler muss jetzt ins Gefängnis

Drogen an Minderjährige, Falschgeld und Widerstand gegen die Staatsgewalt: Ein junger Murtaler bekommt am Landesgericht Leoben die Rechnung für seine Vergangenheit.

Richterin Sabine Anzenberger verhandelte mit Schöffen
© KLZ / Maria Steinwender
Richterin Sabine Anzenberger verhandelte mit Schöffen
Maria Steinwender
Redakteurin Regionalredaktion Murtal & Murau

„Ich war jung und dumm, habe zu viel Blödsinn gemacht und nicht bedacht, was auf mich zukommen könnte, wenn ich straffällig werde.“ So versucht ein junger Murtaler am Landesgericht Leoben, seine Vergangenheit hinter sich zu lassen. Für einen Freispruch reicht die Kehrtwende nicht.

Zeugin mit Gedächtnislücke

Der Angeklagte hatte sich bereits in der vergangenen Verhandlung geständig gezeigt. Er räumte Suchtgifthandel, Eigenkonsum und Widerstand gegen die Staatsgewalt ein, zudem habe er Falschgeld in Umlauf gebracht. Einen Punkt bestritt er: Kokain an zwei minderjährige Mädchen weitergegeben oder angeboten zu haben.

Eine der beiden Jugendlichen sitzt nun mit ihrem Vater im Verhandlungssaal. Sie ist 2009 geboren und lebt im Murtal. Vor rund zwei Jahren habe sie den Angeklagten kennengelernt. Gemeinsam sei man nach Graz gefahren, habe dort „gechillt“. Dabei wurden Drogen konsumiert.

Ob der Angeklagte ihr Kokain angeboten habe? „Das ist so lange her“, sagt die junge Zeugin. Richterin Sabine Anzenberger wird deutlich: Sie stehe unter Wahrheitspflicht, für den Angeklagten gehe es heute um viel. Nach einer Denkpause sagt das Mädchen kleinlaut: „Ich glaube schon.“ Sicher sei sie sich allerdings nicht.

Bei der Polizei hatte sie den Angeklagten konkreter belastet. Dort gab sie an, er habe ihr Kokain angeboten, sie habe es aber nicht genommen. Auf die Frage des Verteidigers, wer das Kokain tatsächlich in der Hand gehalten habe, bleibt sie unsicher.

„Angeklagter war kleinstes Rädchen“

Weitere geladene Zeugen erscheinen nicht. Die Richterin, Staatsanwältin und Verteidigung beraten sich. Schließlich wird auf deren Einvernahme verzichtet und die bisherigen Aussagen werden verlesen. Eine weitere Jugendliche hatte angegeben, Kokain sei bei einem gemeinsamen Aufenthalt in Graz am Tisch gelegen. Sie habe den Angeklagten danach gefragt und von ihm Kokain bekommen. Der Angeklagte schüttelt im Saal den Kopf.

Für die Staatsanwältin ist die Sache klar. Der Angeklagte habe zunächst selbst konsumiert, später sei er in eine organisierte Drogenstruktur geraten. Dort sei er das „kleinste Rädchen“ gewesen, habe aber als Beschaffer fungiert und Drogen aus Wien geholt. „Das ist der Hauptvorwurf“, sagt sie. Dazu komme das Falschgeld.

Der Verteidiger zeichnet ein ähnliches Bild, mit einer anderen Schlussfolgerung: Der Angeklagte sei nur ein kleines Rad im Drogenhandel gewesen. Für ein „Tankgeld“ von 100 Euro habe er ein Kilogramm Kokain aus Wien geholt. „Unternehmerisch war er auf der untersten Ebene angesiedelt“, sagt der Verteidiger.

Die Weitergabe an Minderjährige bestreitet der Angeklagte weiterhin. Die Aussagen der einzigen anwesenden Zeugin seien zu unsicher. „Glaubwürdigkeit schaut anders aus“, argumentiert der Verteidiger. In allen anderen Punkten habe sein Mandant umfassend gestanden. Dann geht es um das Leben danach: Im Juli 2025 wurde der junge Mann aus der Untersuchungshaft entlassen. Seitdem habe er sein Leben umgekrempelt.

Der Angeklagte selbst spricht. „Ich würde gern auf freiem Fuß bleiben, ich habe mein Leben im Griff.“ Seine Mutter sei krank, sein Vater arbeite in Ausland. Er kümmere sich zu Hause um vieles, gehe zehn bis 14 Stunden täglich einer harten Arbeit nach: „Meine Firma ist sehr zufrieden mit mir.“

Mutter schreit bei Urteil auf

Der Schöffensenat zieht sich etwa eine halbe Stunde zur Beratung zurück. Im Saal wird es still. Die Mutter des Angeklagten atmet hörbar angespannt ein und aus. „Was soll man machen, wenn er das gemacht hat . . .“, sagt sie leise.

Richterin Anzenberger verkündet das Urteil: schuldig in allen Anklagepunkten, zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Zusätzlich muss der junge Mann 20.000 Euro zahlen. Die Mutter schreit bei der Strafhöhe auf.

Bis zu 15 Jahre Haft wären für die vorgeworfenen Taten möglich gewesen. „Es ist eine milde Strafe“, sagt Anzenberger. Ausschlaggebend seien das Geständnis, sein junges Alter zur Tatzeit und seine positive Entwicklung gewesen.

Der Angeklagte und sein Verteidiger berufen nicht, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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