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Nach Beißattacken: Hund ist ein Fall für die Klagenfurter Politik

Mehrere Beißvorfälle haben Konsequenzen: Ein Labrador-Mischling muss künftig an die Leine und einen Maulkorb tragen. Seine Besitzerin wehrt sich dagegen.

Die Behörde kann Hundehaltern das Anlegen eines Maulkorbs per Bescheid auftragen (Symbolbild)
© IMAGO / Imagebroker/alimdi / Arterra
Die Behörde kann Hundehaltern das Anlegen eines Maulkorbs per Bescheid auftragen (Symbolbild)
Claudia Lepuch
Redakteurin Regionalredaktion Klagenfurt

Chicco hat in den letzten Monaten ein üppiges Sündenregister angehäuft. Mehrfach legte er in seiner Nachbarschaft in Klagenfurt-Welzenegg ein aggressives Verhalten an den Tag. Anfang Mai kam es zur Eskalation in einer Hundefreilaufzone: Chicco verbiss sich in einen Hund und fügte ihm Verletzungen im Schulter-, Hals- und Nackenbereich zu, die tierärztlich behandelt werden mussten.

An dieser Stelle muss gesagt werden: Auch Chicco ist ein Hund, konkret ein Labrador-Retriever-Mischling, und mittlerweile amtsbekannt. Sogar die Stadtpolitik beschäftigt sich mit ihm.

Politik muss jetzt entscheiden

Auslöser sind mehrere Beiß- oder Angriffsvorfälle zwischen März bis Mai, insbesondere die erwähnte Attacke in der Hundefreilaufzone. Die zuständige Behörde im Magistrat reagierte mit einem Bescheid: Außerhalb eingefriedeter Grundstücke gilt für Chicco Leinenpflicht, in Hundefreilaufzonen muss er zusätzlich einen Maulkorb tragen. Kinderspielplätze darf der Hund nicht mehr betreten.

Dass derartige Maßnahmen verhängt werden, kommt nur selten vor. Nach Angaben des Magistrats wurden im Vorjahr vier Bescheide zum Thema Leinen- oder Maulkorbpflicht erlassen, heuer bislang zwei. Die Einhaltung kontrollieren Ordnungsamt und Polizei. Beim Instanzenweg kommt die Politik ins Spiel: Gehen Herrchen oder Frauchen in Berufung, muss der Stadtsenat entscheiden, wie damit weiter umzugehen ist – also vereinfacht gesagt, ob der Bescheid aufrecht bleibt, oder abgeändert wird.

Aufschiebende Wirkung

Auch Chiccos Besitzerin bekämpfte die Entscheidung. In ihrer Berufung schreibt sie von „vielen Unwahrheiten“. Ihr Hund habe keine anderen Tiere gebissen, etwaige Verletzungen seien ausschließlich im Zuge von Abwehrhandlungen entstanden. Belege für diese Darstellung legte sie nicht vor. Der Stadtsenat wies die Berufung deshalb als unbegründet ab.

Abgeschlossen ist das Verfahren damit allerdings noch nicht. Erhebt die Besitzerin Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht, hätte das eine aufschiebende Wirkung. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung könnte Chicco daher vorerst wieder ohne Maulkorb in der Hundefreilaufzone unterwegs sein.

Hundeführerschein

Wer in Österreich einen Hund, ein Reptil, ein Amphibium oder bestimmte Papageienvögel neu halten möchte, muss seit 1. Juli verpflichtend einen Sachkundenachweis absolvieren. Der Nachweis umfasst einen Theoriekurs vor der Anschaffung des Tieres, bei Hunden zusätzlich eine praktische Einheit. Informationen und das aktuelle Kursangebot gibt es unter sachkundenachweis.ktn.gv.at

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