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Umstrittene Vergabe: Klagenfurter Anwalt bekam schon vor Angebot den Zuschlag

Vergabe eines Gutachtens zur Ostspange wirft Fragen auf. Trotz günstigerer Angebote erhielt jener Anwalt den Auftrag, den die Politik bereits zuvor ausgewählt hatte.

Die Stadt will aus dem Straßenbauprojekt Ostspange aussteigen. Ein Gutachten dazu sorgt jetzt für Wirbel
© Markus Andreas Traussnig
Die Stadt will aus dem Straßenbauprojekt Ostspange aussteigen. Ein Gutachten dazu sorgt jetzt für Wirbel
Claudia Lepuch
Redakteurin Regionalredaktion Klagenfurt

Die Stadt Klagenfurt holte für ein Rechtsgutachten drei Kostenvoranschläge ein. Den Auftrag erhielt aber nicht die günstigste Kanzlei, sondern jener Rechtsanwalt, den die Politik bereits zuvor ausgewählt hatte. Genau das sorgt nun für Kritik.

Ausgangspunkt ist die Ostspange, ein seit 2010 zwischen Stadt und Land Kärnten vereinbartes Straßenbauprojekt. Acht der insgesamt 32 Millionen Euro müsste die Stadt tragen. Zuletzt stellte Bürgermeister Christian Scheider (FSP) daher offen die Frage, ob Klagenfurt sich die Ostspange leisten könne und wolle. Am 19. Mai beschloss der Stadtsenat jedenfalls mit den Stimmen von SPÖ und FSP, Rechtsanwalt Martin Wiedenbauer mit der Prüfung der vertraglichen Ausstiegsmöglichkeiten zu betrauen. Der Gemeinderat bestätigte das am 10. Juni.

Zwischen den beiden Sitzungen dürften im Rathaus aber Zweifel aufgekommen sein, ob der Auftrag freihändig vergeben werden darf – also ohne Ausschreibung. Die Magistratsdirektion bat nämlich am 8. Juni neben Wiedenbauer zwei weitere Kanzleien um unverbindliche Kostenvoranschläge. Eine Frist wurde nicht gesetzt.

Günstigeres Angebot nicht berücksichtigt

Zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung zwei Tage später lag deshalb erst ein Angebot vor – und zwar nicht von Wiedenbauer. Eine Klagenfurter Kanzlei bot die Prüfung um 300 Euro pro Stunde bei einem geschätzten Aufwand von drei bis höchstens zehn Stunden an. Wiedenbauer erklärte erst eine Woche später per Mail von einem Kostenbudget von 5500 Euro auszugehen.

Trotzdem ersuchte das Bürgermeisterbüro die Magistratsdirektion am 22. Juni ihn „entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss“ zu beauftragen. Die interne Begründung lautete, dass die übrigen Angebote nur einen Stundenrahmen von zehn Stunden umfassten und darüber hinausgehende Leistungen gesondert zu verrechnen wären. Das widerspricht den der Kleinen Zeitung vorliegenden Kostenvoranschlägen. Aus diesen geht eine solche Einschränkung nicht hervor. Genannt werden lediglich die Stundensätze und der geschätzte Gesamtaufwand.

Stadträtin Sandra Wassermann (FPÖ)
© Peter Rass
Stadträtin Sandra Wassermann (FPÖ)

Stadträtin fordert Prüfung

Warum aber wurden überhaupt Vergleichsangebote eingeholt, wenn die Vergabe an Wiedenbauer bereits beschlossene Sache war? Die Magistratsdirektion verweist auf Anfrage darauf, dass vor der Beauftragung drei Kostenvoranschläge eingeholt worden seien. Die Auswahl sei nach dem Bestbieterprinzip erfolgt. „Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat war erst danach. Der Auftrag unterliegt nicht dem Vergabegesetz“, heißt es. Diese Darstellung wirft allerdings neue Fragen auf: Als der Gemeinderat die Beauftragung beschloss, lag wie erwähnt erst ein einziger Kostenvoranschlag vor – und der stammte nicht von Wiedenbauer. Stadträtin Sandra Wassermann (FPÖ) fordert deshalb eine Prüfung durch den Kontrollausschuss. „Ich erwarte mir, dass er von Amts wegen tätig wird.“

Mittlerweile liegt das Gutachten übrigens vor. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Der Ausstieg der Stadt aus der Vereinbarung zur Ostspange ist nicht möglich.

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