Kärntner ÖVP-Politiker wollen Rechte von NGOs beschränken
Reformvorstoß von Landeshauptmann-Vize Gruber und Wirtschaftsreferent Schuschnig zu Behördenverfahren. Das sorgt für Lob und Kritik. Verfassungsjurist skeptisch.
Als zu lange und teuer kritisieren Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber und Wirtschaftsreferent Sebastian Schuschnig Behördenverfahren wie die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dafür machen die beiden ÖVP-Politiker „überbordende Rechte“ von Nichtregierungsorganisationen (NGO) verantwortlich, die ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort seien. Unter anderem seien zuletzt Erweiterungsvorhaben im Lakeside Park durch die Initiative „Verkehrswende Niederösterreich“ verzögert worden, weil sie eine gefährdete Fledermausart schützen wollte. Diesem sogenannten „Einspruchtourismus“ wollen Gruber und Schuschnig nun mit einem Reformpaket, das den zuständigen Ministerien vorgelegt wird und Vorlage für eine Gesetzesänderung auf Bundesebene sein soll, ein Ende bereiten.
Basis für die Reformen ist ein Rechtsgutachten der Kanzlei Eisenberger um 20.000 Euro. Dieses soll belegen, wie Österreich die Aarhus-Konvention und EU-Recht erfüllen kann und trotzdem Verfahrensdauer und Kosten beschränken kann. Wichtige Eckpunkte in dem Reformpaket sind unter anderem eine Mindestbestandsfrist von NGOs, eine Mindest-Mitgliederanzahl sowie eine sachliche Anknüpfung zwischen Verfahren und Zweck der NGO. Außerdem plädiert Schuschnig für mehr Transparenz bei den NGOs, etwa in Sachen Finanzierung.
Lob und Kritik
Sowohl die Industriellenvereinigung als auch die Kärntner Wirtschaftskammer begrüßen diesen Vorstoß. „Wir brauchen moderne Stromnetze, zusätzliche Energieerzeugung, leistungsfähige Verkehrsverbindungen, digitale Infrastruktur und ausreichend Flächen für betriebliche Investitionen. Wenn solche Vorhaben durch Akteure ohne unmittelbaren örtlichen oder sachlichen Bezug über Jahre verzögert werden können, gerät die notwendige Balance zwischen Rechtsschutz und Handlungsfähigkeit aus dem Lot“, erklärt IV-Präsident Timo Springer. Massive Kritik üben hingegen die Grünen. Landessprecherin und Nationalratsabgeordnete Olga Voglauer sieht „Bürgerrechte als Einspruchtourismus diffamiert“.
Skeptisch gegenüber dem Reformvorstoß zeigt sich auf Anfrage der Kleinen Zeitung der bekannte Verfassungsjurist Heinz Mayer. Den Vorwurf, dass die Verfahren zu lange dauern und zu viel kosten gebe es schon lange. Es habe auch in der Vergangenheit bereits politische Vorstöße gegeben, um die Rechte von NGOs in Behördenverfahren zu beschränken, die jedoch unter anderem an der Aarhus-Konvention „grandios gescheitert“ seien. Außerdem sei es keineswegs so, dass Verfahren ausschließlich aufgrund von NGOs und deren Einsprüche so lange dauern. Es komme immer wieder vor, dass die Anträge von Unternehmen „schlampig“ seien und die Behörde Verbesserungsaufträge erteilen muss, was die Verfahren verlängert. Manche Forderungen sieht Mayer darüber hinaus bereits erfüllt: „Parteienstellung erhalten auch jetzt nur NGOs deren Zweck zum Verfahrensgegenstand passt.“
Eine Anfrage an Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) ist noch im Laufen.