Es ist ein sehr seltener, in diesem Schuljahr sogar einzigartiger Fall in Kärnten: Ein Jugendlicher wurde von seiner Schule geworfen, er darf diese nicht mehr betreten. Das ist jetzt amtlich.
In der Vorwoche hat nämlich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde der Eltern des Burschen gegen den entsprechenden Bescheid der Bildungsdirektion abgewiesen und das „Urteil“ der Schulbehörde bestätigt. „Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts erfolgte der Schulausschluss wegen schwerwiegender Verletzung der Schülerpflichten und dauernder Gefährdung der Sittlichkeit von Mitschülerinnen und Lehrpersonal zu Recht“, heißt es in einer Stellungnahme des BVwG. Der Schulausschluss des Schülers ist damit rechtskräftig, bestätigt die Bildungsdirektion auf Anfrage der Kleinen Zeitung.
Gericht und Staatsanwalt
Der Schüler bzw. seine Eltern haben noch eine – eher theoretische – Chance, das „Urteil“ zu kippen. „Den Verfahrensparteien steht nunmehr die Möglichkeit offen, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung des Erkenntnisses eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und/oder eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben“, so das BVwG. Allerdings ist diese Vorgehensweise bei jeder rechtskräftigen Entscheidung eines Verwaltungsgerichts möglich. Dass sie auch Erfolg haben und der Schulausschluss noch von einem Höchstgericht aufgehoben wird, gilt laut Juristen als äußerst unwahrscheinlich.
Der junge Mann hat aber ohnehin noch eine weitere Baustelle: Gegen den österreichischen Staatsbürger ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung und der gefährlichen Drohung gegenüber einer seiner Lehrerinnen, bestätigt Behördensprecher Markus Kitz. Für den Jugendlichen gilt die Unschuldsvermutung.
Keiner will reden
An seiner jetzt ehemaligen Schule soll die Erleichterung über die BVwG-Entscheidung enorm sein. Sprechen will über die Vorfälle bisher dennoch niemand, nicht einmal anonymisiert, zu groß ist nach wie vor die Sorge und Angst vor Reaktionen des Schülers bzw. rechtlichen Konsequenzen durch seine Eltern.
Vor seinem Rauswurf hat der Jugendliche monatelang für Aufregung und Furcht an der Höheren Schule gesorgt: Unter anderem hat er einer Lehrerin mit Vergewaltigung gedroht sowie Mitschülerinnen beschimpft und bedroht. Nachdem Gespräche ergebnislos geblieben sind, wurde er suspendiert. Vier Wochen lang durfte er den Unterricht nicht besuchen. Kurz vor Ende der Frist tagte die zuvor mehrmals verschobene Schulkonferenz – die Versammlung aller an einer Schule unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer – und beschloss den Antrag auf Schulausschluss.
Bescheid in Rekordtempo
Innerhalb von nur zehn Tagen hat die Bildungsdirektion Kärnten einen entsprechenden Bescheid erlassen. Da die Verantwortlichen Gefahr im Verzug sahen, wurde rasch reagiert, die eigentlich gesetzlich erlaubte Bearbeitungsfrist von bis zu sechs Monaten deutlich unterboten.
Wie ernst die Situation um den jungen Mann ist, zeigt der Umstand, dass die Schulbehörde ihrem Bescheid die aufschiebende Wirkung aberkannt hat. Das heißt, dass „der Schüler die Schule mit Bescheiderlassung nicht mehr besuchen“ durfte. Damit soll eine (weitere) Gefährdung von Schülern und Lehrern verhindert werden.
Suche nach neuer Schule
Der Schulausschluss gilt nur für diese eine konkrete Höhere Schule. Der Jugendliche könnte in Zukunft also grundsätzlich in eine andere Schule wechseln. Dass er allerdings einen Platz findet, dürfte schwierig werden. Denn man kann davon ausgehen, dass seine „Leistung“ unter Lehrern und Schulleitern die Runde macht.