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Wahlsiegerin Elke Kahr: An eine rasche Übergabe denkt sie nicht

Alle Sprengel sind ausgezählt, das Ergebnis der Graz-Wahl steht fest. Die KPÖ von Bürgermeisterin Elke Kahr feiert einen großen Triumph, Verluste für Koalitionspartner Grüne und SPÖ. Auch ÖVP und NEOS verlieren, FPÖ schafft nur kleines Plus. KFG löst sich auf. Eine Fortführung der Koalition geht sich für KPÖ und Grüne ohne SPÖ aus.

© Klz / Stefan Pajman

Der Wahltag

So funktioniert die Graz-Wahl

Am 28. Juni 2026 finden in der steirischen Landeshauptstadt nicht nur eine, sondern sogar 19 Wahlen statt. Neben dem Gemeinderat werden auch die 17 Bezirksvertretungen sowie der Migrant:innenbeirat gewählt. Graz ist dazu in 279 geografische Wahlsprengel eingeteilt. Seine Stimme kann man von 7 bis 16 Uhr in Wahllokalen an 111 Standorten im ganzen Stadtgebiet abgeben. Auch die Briefwahl ist möglich, gut 39.000 Wahlkarten wurden beantragt. Damit die Stimme dann gültig ist, muss sie am Sonntag ebenfalls bis 16 Uhr bei der Wahlbehörde einlangen. Zuletzt fanden in Graz am 26. September 2021 Wahlen auf kommunaler Ebene statt.

Für die Verantwortlichen im städtischen Referat für Meldewesen und Wahlen sind der Wahlsonntag und die Wochen davor ein organisatorischer Kraftakt: Mehr als 600.000 Stimmzettel mussten gedruckt, 600 Wahlurnen und 570 Wahlzellen entstaubt und vorbereitet werden. Bis zu 1500 Wahlbehördenmitglieder sind im Einsatz.

Gemeinderatswahl

225.883 Grazerinnen und Grazer (188.441 mit österreichischer Staatsbürgerschaft, 37.442 aus den anderen EU-Ländern) sind wahlberechtigt. Voraussetzung dafür ist ein Hauptwohnsitz in Graz (seit zumindest 17. April 2026), zudem muss man spätestens am 28. Juni 2026 seinen 16. Geburtstag feiern und eben Bürger der Europäischen Union sein.

Elf wahlwerbende Listen rittern um den Einzug in den Gemeinderat. Die 48 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte bilden zusammen das höchste beschließende und kontrollierende Organ der Stadt und werden grundsätzlich für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt. Abhängig von der Zahl der für jede Partei abgegebenen Stimmen wird nach dem d'Hondtschen Verfahren ihre Sitzanzahl im Gemeinderat ermittelt. Es gibt keine Prozenthürde.

Doch wer zieht ins Rathaus ein? Auch die Zusammensetzung des Stadtsenats hängt vom Wahlergebnis ab – es gilt das sogenannte Proporzsystem. Diese Stadtregierung setzt sich aus der Bürgermeisterin, der Bürgermeisterin-Stellvertreterin sowie weiteren fünf Stadträten bzw. Stadträtinnen zusammen. Anders als in anderen Bundesländern wird das Stadtoberhaupt nicht direkt gewählt. Die bei der Gemeinderatswahl mandatsstärkste Partei besitzt das erste Vorschlagsrecht für das Bürgermeisteramt. Der Kandidat oder die Kandidatin muss anschließend von der absoluten Mehrheit, also von mindestens 25 der insgesamt 48 Gemeinderatsmitglieder, geheim gewählt werden.

Wird diese Mehrheit in den ersten Runden verfehlt, öffnet sich das Vorschlagsrecht im vierten Wahlgang für alle im Stadtsenat vertretenen Fraktionen. Bringt auch das keine absolute Mehrheit, folgt im fünften Wahlgang eine entscheidende Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten, bei der dann die einfache Mehrheit der Stimmen für den Sieg ausreicht. Ein ähnliches Verfahren gilt für die Wahl der Vizebürgermeister bzw. des Vizebürgermeisters. Stammt die Bürgermeisterin aus der stärksten Partei, geht das Vorschlagsrecht für den Vizebürgermeister fix an die zweitstärkste Kraft – andernfalls fällt es der stärksten Partei zu.

Bezirksratswahlen

Wer bei der Gemeinderatswahl stimmberechtigt ist, darf auch die Bezirksvertretung seines Wohnbezirks wählen. Aus dem je nach Einwohnerzahl 7- bis 19-köpfigen Gremium wählen die Mandatare dann die Bezirksvorsteherin oder den Bezirksvorsteher. Gerade in kleinen Bezirken wie Gösting oder der Inneren Stadt benötigt eine Liste im Vergleich zur Gemeinderatswahl einen relativ hohen Stimmenanteil, um in den Bezirksrat einziehen zu können.

Bezirksvertretungen haben ein eigenes Budget (derzeit etwa 1 Euro pro Einwohner) und können Förderungen vergeben, um lokale Vereine, Veranstaltungen oder Initiativen zu unterstützen. Sie können zudem Ideen einbringen (etwa zur Gestaltung von Straßen oder Plätzen) und Anträge an den Gemeinderat stellen. Selbst können sie jedoch keine Gesetze oder Verordnungen beschließen.

Migrant:innenbeirat

Bereits 1995 wurde in Graz die Einrichtung eines „Ausländerbeirats“ beschlossen, um auch die politischen Interessen der Bewohner aus Nicht-EU-Ländern zu vertreten. Das mittlerweile Migrant:innenbeirat genannte Gremium (die mittlerweile einzige derartige Einrichtung in der Steiermark) möchte also jenen Menschen eine Stimme geben, die bei den Gemeinderats- und den Bezirksratswahlen nicht wahlberechtigt sind. Diesmal sind 40.088 Migrantinnen und Migranten wahlberechtigt – um 35 Prozent mehr als noch 2021. Auch hier muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um mitstimmen zu können. Die Wahlbeteiligung ist in der Regel jedoch äußerst gering, zuletzt waren es weniger als fünf Prozent der Stimmberechtigten.

Insgesamt neun Listen treten an:

  • Stimme(n) ohne Grenzen
  • Internationale Liste für soziale Gerechtigkeit
  • Gegen Rassismus in Graz
  • Bildung, Respekt & Chancen
  • Afrikanische Liste für die Rechte der Migrant:innen
  • Demokratische Liste der KurdInnen
  • Für eine gute Zukunft
  • Base Graz Stimmen von Migrant*Innen
  • Liste Wali Asr für gutes Zusammenleben

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