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Wann man Bürgeranliegen ignoriert und wann sie legitim sind

Christina Traar
Chefredakteurin Wien
ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurde am Montag wegen Amtsmissbrauch schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
© APA / Fotokerschi.at/florian Reisinger
ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurde am Montag wegen Amtsmissbrauch schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der erstinstanzliche Schuldspruch gegen August Wöginger zieht eine klare Grenze zwischen Bürgeranliegen und Freunderlwirtschaft. Die Politik muss daraus lernen. Aber auch jene, die sie um etwas bitten.