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Betteln mit Kindern und Tieren wird verboten

Grünes Licht für Landessicherheitsgesetz: Organisierte Bettelei wird verboten, auch die „Mitnahme“ von Minderjährigen (unter 14 Jahren) oder von Tieren. Städte und Gemeinden können sektorale Bettelverbote erlassen.

Polizisten in Graz und ein mutmaßlicher Bettler (Sujetfoto)
© Klz / Stefan Pajman
Polizisten in Graz und ein mutmaßlicher Bettler (Sujetfoto)