Die Volksanwaltschaft leitet ein amtswegiges Prüfverfahren zur Einreisekontrolle für Flüchtlinge in Spielfeld ein. Grund dafür ist, dass Fingerabdrücke nur von jenen Flüchtlingen gespeichert werden, die einen Asylantrag in Österreich stellen, nicht aber von jenen, die nach Slowenien zurückgewiesen werden oder nach Deutschland weiterreisen.