Für viele ist es ein Akt gelebten Brauchtums, für manche eine günstige Gelegenheit, Grünschnitt aus dem Garten loszuwerden. Doch egal, was das Motiv hinter dem traditionellen Osterfeuer sein mag – wer sich beim Abheizen nicht an die Auflagen hält, der muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bis zu 3630 Euro können die Bezirkshauptmannschaften von jenen kassieren, die falsche Materialien verbrennen oder das Feuer zur falschen Zeit entfachen. Und das wäre nur jener Teil der Strafen, der nach dem Bundesluftreinhaltegesetz anfallen würde. Dazu kommen Auflagen der Brauchtumsfeuer- und der Waldbrandverordnung.