"Ich dachte, ich lese nicht richtig.“ Das war die erste Reaktion eines Kärntners auf eine Strafverfügung der Polizei. Laut dem Schreiben muss er 55 Euro bezahlen, weil er den Motor seines Autos im Stand laufen gelassen hatte: von 12.20 Uhr bis 12.22 Uhr in Klagenfurt.

Dadurch habe der Lenker „mehr Rauch, üblen Geruch und unnötige Luftverunreinigung verursacht, als dies bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Kraftfahrzeuges unvermeidbar gewesen wäre“, heißt es. Geregelt ist das in Paragraf 102 des Kraftfahrgesetzes unter „Pflichten des Kfz-Lenkers“.

Vor Kindergarten gehalten

Begangen hat der 28-Jährige das Vergehen im März, als er und seine Freundin ihren Sohn vom Kindergarten abholten. „Ich habe meine Freundin vor dem Haus aussteigen lassen, dabei kurz den Motor laufen gelassen und dann eingeparkt“, erzählt der Völkermarkter, der gegen die Strafe berufen hat. Das Ergebnis steht noch aus.

Die Anzeige stamme von einer Privatperson, die Polizei sei daher verpflichtet, diese weiterzuleiten, erklärt Mario Nemetz von der Landespolizeidirektion Kärnten. Dass Privatpersonen wegen stehender Autos mit laufendem Motor die Polizei anrufen, komme öfter vor, sagt Nemetz. „Vor allem im bebauten Gebiet.“ In den meisten Fällen seien die Lenker einsichtig und würden nach Aufforderung durch die Polizei den Motor abstellen.

Ursula Zelenka, Juristin beim ÖAMTC, hält die Strafe für vergleichbar günstig. „Der Strafrahmen reicht laut meinen Informationen bis 5000 Euro, üblich sind in diesen Fällen 100 bis 200 Euro.“ Der Paragraf 102, Absatz 4, lautet konkret: „Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug (...) nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist.“

Beim Anhalten in einem Tunnel sei der Motor „unverzüglich“ abzustellen. Vor einem Bahnübergang, im Stau, beim längeren Warten auf einen Parkplatz „muss ich den Motor ebenfalls abstellen, wenn sich nichts bewegt“, so Zelenka. Auch das Warmlaufenlassen des Motors ist als „vermeidbare Luftverunreinigung“ verboten.