Die Bundesregierung hat eine Neuregelung der seit 1. Juni ungeregelten Geltungsdauer von Sterbeverfügungen auf den Weg gebracht. Das seit Jänner 2022 gültige Sterbeverfügungsgesetz ermöglicht sterbewilligen Personen, ihr Leben durch assistierten Suizid zu beenden. Nach einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs von Ende 2024 gelten die Verfügungen derzeit unbegrenzt. Die Regierung will erneut eine Erneuerung jedes Jahr, plant aber Vereinfachungen.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.