Der Hypo-Prozess um das kroatische Tourismusprojekt "Skiper" am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag mit der Verhandlung des vierten von insgesamt fünf Kreditfällen fortgesetzt worden. Das Darlehen in der Höhe von 4,8 Mio. Euro wurde unter anderem für die Zahlung von Kommunalabgaben an die Gemeinde Umag gebraucht.

Der vergleichsweise kleine Kredit erhöhte das Obligo der "Rezidencija Skiper", an der die Hypo über die Consultants mit 25 Prozent beteiligt war, auf rund 48 Mio. Euro. In Summe geht es um einen Untreueschaden von 105 Mio. Euro. Angeklagt sind die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, der damalige Projektbetreiber Miro Oblak sowie die damalige Geschäftsführerin der Anlage.

"Überraschungen von Behördenseite"

Die 4,8 Mio. Euro wurden als "Finanzierung außerplanmäßiger Kosten" beantragt, um neben Kommunalabgaben auch zusätzliche Infrastrukturkosten für die Anlage auf der Halbinsel Istrien zu finanzieren. Bei kroatischen Großprojekten habe man immer wieder mit "Überraschungen von Behördenseite" und daraus folgend mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen. Das sei kein Einzelfall gewesen, sagte Kulterer in seiner Aussage.

Weiters erzählte der Ex-Banker, Oblak hatte ursprünglich erklärt, mit der Gemeinde Umag die Bedienung der Abgaben über einen längeren Zeitraum vereinbart zu haben. Überraschenderweise sei dann plötzlich alles auf einmal zu zahlen gewesen, erinnerte sich Kulterer. Ob ihm das nicht aufgestoßen sei, fragte der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Uwe Dumpelnik. "Als Bankvorstand können Sie sich aufregen und ärgern, aber in Wirklichkeit haben Sie keine Chance. Sie müssen weiterfinanzieren, um zu verhindern, dass das Projekt stoppt. Das wäre sonst ein Mega-Schaden", begründete Kulterer das Ja der Bank zu dem neuerlichen Kredit.

Daher habe er zwar keine Freude, aber auch keine Bedenken gehabt, den Kredit zu genehmigen. Darüber hinaus stehe auf dem entsprechenden Antrag auch die Unterschrift des dritten Vorstands, führte Kulterer aus. Der Kredit musste zusätzlich vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Und im Kreditausschuss des Aufsichtsrats habe der Vorstand kein Stimmrecht gehabt, stellte der Angeklagte fest.

Alle Fakten bekannt

"Hätte man nicht mehr Sicherheiten einfordern müssen?", fragte Dumpelnik. "Ich habe die Verhandlungen mit dem Kunden nie geführt. Daher weiß ich nicht, ob das eingefordert wurde", antwortete Kulterer. In Summe sei aber genügend Deckungsreserve da gewesen. Striedinger sagte zu diesem Vorhalt: "Jedem Einzelnen auf allen Ebenen wäre es frei gestanden, die Einbringung von Eigenmitteln einzufordern. Das beschränkt sich nicht auf Kulterer und mich." Allen Mitgliedern des Kreditausschusses des Aufsichtsrats seien die Fakten bekannt gewesen. Sie seien in den Unterlagen gestanden und vor niemandem verheimlicht worden. Keine der involvierten Personen - vom Kundenbetreuer bis zum Aufsichtsrat - hatten jemals Bedenken geäußert, so Striedinger.

Auf einem Auszahlungsauftrag, datiert mit Jänner 2005, findet sich die Unterschrift Striedingers. Darauf ist auch vermerkt, dass die Einverleibung der Hypothek noch fehlt. Das sei seine Stempelunterschrift, die er auf telefonische Anfrage in Auftrag gegeben habe, sagte Striedinger. Aber die auszahlende Stelle sei soundso immer GMS (Group Market Support) gewesen, ohne die Zustimmung dieser Abteilung sei nichts ausgezahlt worden, sagte Striedinger.

"Das heißt: Auch wenn Sie die Auszahlung verlangten, wurde nicht ausgezahlt?", fragte der Richter nach. "Nein, das dürfen Sie nicht. Wenn sie Nein sagen, dann geht gar nichts", antwortete Striedinger. GMS müsse die Rechtmäßigkeit der Auszahlung überprüfen.

Staatsanwalt Andreas Höbl wollte noch wissen, ob man die Zusatzkosten - für Straßen, Straßenbeleuchtung oder Kanal - durch eine ordnungsgemäße Planung nicht hätte verhindern können. Das sei bei Projekten dieser Größenordnung de facto ausgeschlossen, antwortete Striedinger.

Die Hauptverhandlung wurde am Nachmittag fortgesetzt.