Jede Konsumentin und jeder Konsument hat ein Recht nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSVG) alle Daten zu erhalten, die
Kreditauskunfteien wie die CRIF über sie bzw. ihn speichern – und zwar innerhalb eines Monats. Der von Max Schrams gegründeten Datenschutz-NGO noyb liegt eine Vielzahl an Fällen vor, wo Betroffene erst nach weiteren Nachfragen und intensiven "Bohren" vollständige Auskünfte erhalten haben.
Bonitätsbewertung
Wieder Anzeige gegen CRIF: Zu wenig Auskunft bei Auskunfsbegehren
Die Datenschutz-NGO noyb bringt bei der Datenschutzbehörde erneut Beschwerde und Anzeige gegen die Kreditauskunftei CRIF ein. Konsumenten, die wissen wollen, welche Daten CRIF von ihnen gespeichert hat, erfahren nur die halbe Wahrheit.
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