Das Verwenden von Thermofenstern zur Abgasreinigung in Diesel-Fahrzeugen ist unzulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg zur Klage eines Mercedes-Käufers gegen den Autobauer entschieden. Die Richter betonten das Überwiegen der Käufer-Interessen gegenüber der Industrie. Die Mitgliedstaaten müssten daher vorsehen, dass der Käufer eines solchen Fahrzeugs gegen den Hersteller einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Mit Thermofenstern ist eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung gemeint.

Der Rechtsanwalt Martin J. Moser vertritt mit seiner Kanzlei mit Stammsitz in Innsbruck zahlreiche "Verbraucher in Abgasverfahren gegen die bekannten Hersteller, und zwar in ganz Österreich", wie er betont. Der EuGH-Entscheid sei sehr bedeutend, es sei klar, dass eine "fahrlässige Schädigung der Verbraucher ausreicht". Wichtig sei, "das der EuGH auch für alle österreichischen Gerichte und somit auch für den österreichischen OGH bindend festgelegt habe, dass das "gegen jede Denklogik verstoßende Argument von Autoherstellern", nicht gewusst zu haben, dass die Abgasgrenzwerte der EU auf der Straße und nicht nur am Prüfstand einzuhalten seien.

"Auch der Oberste Gerichtshof in Österreich hat nun keine andere Wahl, als den Besitzern von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen Schadensersatz zuzusprechen. Von dem Urteil können europaweit mehrere Millionen Menschen profitieren. Auf die gesamte Automobilindustrie rollt acht Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals abermals eine Klagewelle zu", sagt auch der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei nach eigenen Angaben 50.000 deutsche und österreichische Mandanten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vertritt.

Das aktuelle Urteil hat offenbar nicht nur Einfluss auf laufende Verfahren, sondern betrifft auch Pkw-Besitzer, die bisher noch gar keine Rechtsansprüche in der Sache geltend gemacht haben. Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich das Recht, ihren Kaufvertrag rückgängig zu machen und ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Es zeichnet sich laut Experten auch ab, dass Kläger künftig keinen Vorsatz bei den Herstellern mehr nachweisen müssen, was bisher eine entscheidende Hürde auf dem Weg zur Entschädigung war.