Im vergangenen Herbst wurde von der Bundesregierung auch ein eigenes Pauschalfördermodell für Kleinunternehmen als Energiekostenzuschuss angekündigt. Bereits im September erfolgte der Beschluss im Ministerrat. Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft, sieht Wirtschaftsminister Martin Kocher gefordert, denn "bis heute fehlt davon jede Spur". Jungwirth warnt: "Hunderttausende Kleinunternehmen und Selbstständige stehen vor dem Aus, wenn der Minister nicht endlich liefert."

"Unbürokratisches Pauschalfördermodell nötig"

Derzeit würden sich eine Reihe von betroffenen Unternehmen melden. So verweist Jungwirth u. a. auf einen Grazer Gastronomiebetrieb, der nun "jährlich 35.000 statt 7000 Euro Stromkosten" bezahlen müsse oder auch auf einen Bäcker, der jetzt 1000 Euro statt 400 Euro für seine Stromrechnung aufwenden müsse. "Dazu steigen gleichzeitig die Löhne und die Mieten der Geschäftsräume. Vielen steht das Wasser bis zum Hals", sagt Jungwirth. Die Kostensteigerungen seien für viele Kleinbetriebe zum Großteil erst im Herbst oder Winter schlagend geworden. Auch aufgrund der bürokratischen Hürden hätten viele den Energiekostenzuschuss 1 nicht beantragt, doch jetzt würden sie rasche Unterstützung durch den angekündigten Energiekostenzuschuss 2 benötigen, also für den Zeitraum ab Oktober 2022. Gefragt sei "ein möglichst unbürokratisches Pauschalfördermodell für kleine Unternehmen". Jungwirths Appell: Bundesminister Kocher müsse "jetzt schnell handeln, denn es geht auch um Zeit". Viele kleine Unternehmen und Selbstständige haben ihre Reserven mittlerweile aufgebraucht. "Wenn das Geld nicht bald kommt, ist es zu spät: Dann gibt es diese Betriebe nicht mehr."

"Finale Verhandlungen zur Umsetzung laufen"

Im Wirtschaftsministerium wird auf Anfrage der Kleinen Zeitung mitgeteilt, dass "aktuell die finalen Verhandlungen zur Umsetzung des Pauschalfördermodells" laufen. "Die ersten Details sollen noch im Februar feststehen." Die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung und Ausweitung des Energiekostenzuschusses und damit des Pauschalfördermodells wurde am Donnerstagabend im Bundesrat beschlossen.

Für das Pauschalfördermodell von Kleinst- und Kleinunternehmen wird außerdem die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als Abwicklungsstelle betraut, was die Länderkammer ebenso mit Mehrheit befürwortete.

Der Bundesrat hat mehrheitlich Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen besiegelt: Mit einer Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes wird der Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Mit dem Energiekostenzuschuss 2 sollen darüber hinaus ab Jänner 2023 Unternehmen entlastet werden. Die insgesamt dafür zur Verfügung stehenden Mittel werden auf sieben Milliarden Euro angehoben. Neu ist etwa, dass auch die Energieträger Wärme, Kälte und Dampf gefördert werden. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse bis zu 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. Das Kriterium der Energieintensität soll künftig in den ersten beiden Förderstufen entfallen.