Der Entscheidung war ein wochenlanges Feilschen über Flutlichtanlagen, Heizschwammerl und Treffsicherheit vorausgegangen. Nun konnte die türkis-grüne Regierung doch eine Einigung über die Ausgestaltung der neuen Energieförderung für Unternehmen erzielen und präsentierte sie am Mittwoch nach dem Ministerrat.

Mit dem Energiekostenzuschuss soll "die Wirtschaft am Laufen gehalten werden", betonte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). "Wir können mit der Förderung nur abfedern", betonte Wirtschaftsminister Kocher (ÖVP). Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte den aktuellen Förderzeitraum von Februar bis September: "Es geht darum, jetzt in der Gegenwart zu unterstützen."

Die Eckpunkte:

  • Für energieintensive Unternehmen sollen 30 Prozent der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe übernommen werden.
  • Das Fördervolumen wurde auf 1,3 Milliarden Euro erhöht.
  • Um eine Doppel- oder Überförderung auszuschließen, muss eine Steuerberatung bestätigen, dass die Förderkriterien tatsächlich erfüllt werden.
  • Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss wird an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet, die die Anspruchsvoraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen.

Energiesparauflagen, keine Managerboni

Um die Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Auflagen erfüllt werden. "Lauter Dinge, die der Hausverstand sagt", betonte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne). Weil man jederzeit damit rechnen müsse, dass Putin den Gashahn zudrehe, müsse man sich auf ein Szenario vorbereiten, mit deutlich weniger Energie auszukommen.

  • Größere Betriebe müssen ein Energiesparkonzept in Form eines Energieaudits vorlegen. 
  • Bis Ende März 2023 müssen geförderte Unternehmen Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich setzen.
  • Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener für
    Gebäudefassaden, Schaufenster und Werbeanlagen) wird zwischen 22:00 Uhr bzw. Betriebsschluss und 06:00 Uhr nicht beleuchtet.
  • Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (also auch Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) müssen ausgeschaltet werden, um eine Förderung zu bekommen.
  • Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, nicht
    dauerhaft offen gehalten werden, sofern dies ohne Umbau möglich ist.
  • Beheizte Außenpools oder Flutlichtanlagen sind kein Ausschlusskriterium für die Förderung.

Außerdem dürfen geförderte Unternehmen für das Jahr 2022 an Vorstände und Manager keinen oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres auszahlen. Alle Förderungen werden transparent gemacht: Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 Euro wird die Förderung offengelegt.

Unternehmen mit hohem Energieverbrauch

"Der Energiekostenzuschuss ist eine komplexe Gestaltung, aber dafür sehr treffsicher und genau", betont Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP). Die Förderung betrifft nur energieintensive Unternehmen, also jene, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen.

  • Als Referenzzeitraum wird entweder der letztgültige Jahresabschluss von 2021 oder der Förderzeitraum von Februar bis September 2022 herangezogen werden. Welcher Zeitraum herangezogen werden soll, kann das Unternehmen entscheiden.
  • Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe, die weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz haben.
  • Die Abwicklung läuft über die Förderbank des Bundes, das Austria Wirtschaftsservice. Im dortigen Fördermanager können sich Unternehmen von Ende Oktober bis Mitte November registrieren. Dann wird ein Zeitraum für die formale Antragseinreichung fixiert. Das soll grundsätzlich ab Mitte November möglich sein.
  • Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen.

Bis zu 50 Millionen für Stahlunternehmen

Eine Strompreisbremse wie für Haushalte sei für Unternehmen nicht möglich, "weil Unternehmen viel heterogener sind als Haushalte", sagt Wirtschaftsminister Kocher.

Gefördert werden energieintensive Unternehmen in vier Stufen, die sich am EU-Krisenrahmen orientieren:

  • In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2000 Euro.
  • Am Stufe 2 gibt es enge, europarechtliche Vorgaben. In dieser Stufe ist die Voraussetzung, dass die Preise für Strom und Erdgas sich zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
  • Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich nachweisen, dass sie wegen der hohen Energiekosten Verluste machen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
  • In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Zusätzlich zur Stromkostenbremse für Haushalte und dem Energiekostenzuschuss für Unternehmen wurde im Ministerrat ein Stromkostenzuschuss von 120 Millionen Euro für die Landwirtschaft beschlossen. Die Umsetzung erfolgt als Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes.