62 Commerzialbank-Großanleger haben die Republik geklagt – darunter der Konzern Frequentis und die Wohnbaugenossenschaften Heimbau, Volksbau und Gesiba, die Bankeinlagen von zum Teil mehr als 20 Millionen Euro verloren haben. In Summe betragen die geltend gemachten Ansprüche mehr als eine Milliarde Euro.

Jetzt liegt das erste Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor: Die Republik haftet nicht für Vermögensschäden von geschädigten Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht. Das aktuelle Urteil betrifft die Amtshaftungsklage des Beratungsunternehmens msg Plaut.

Kern des Urteils ist laut Wolfgang Peschorn, dem Präsidenten der Finanzprokuratur und damit quasi Anwalt der Republik, "dass der Staat für ein Fehlverhalten der Bankenaufsicht nur so weit haftet, als ein Schaden bei der Aufsicht der Bank oder beim Versicherungsunternehmen eintritt, aber nicht für die individuellen Vermögensschäden eines Anlegers oder Einlegers". Das überrascht noch nicht allzu sehr, weil der Verfassungsgerichtshof im Jänner genau diese Regelung im Finanzmarktaufsichtsgesetz für verfassungs- und EU-rechtskonform erklärt hat. Während also nach den Pleiten, etwa von Riegerbank und BHI, die Republik gehaftet hat, gilt seit 2008 diese für Großanleger über 100.000 Euro ungünstigere gesetzliche Regelung.

Das aktuelle OGH-Urteil geht aber darüber hinaus. Demzufolge kann aus den Handlungen von vier Behörden, Finanzmarktaufsicht, Nationalbank-Prüfer, WKStA und Staatsanwaltschaft Burgenland, keine Amtshaftung abgeleitet werden. Was die 61 anderen Verfahren betrifft, gehen Juristen davon aus "dass auch alle anderen Verfahren in diesem Sinne ausgehen werden", zumindest was die Haftung der Finanzmarktaufsicht betreffe. Die Lehre für die Zukunft muss laut Peschorn sinngemäß lauten: Sparer, Bankaufsichtsräte und andere Banken werden selbst aufmerksamer sein müssen, wenn eine Bank allzu gute Konditionen bietet.