1 Welche Geschäfte außer den Lebensmittelversorgern dürfen ab Dienstag noch öffnen?
Zusätzlich zählt das Gesundheitsministerium diese Bereiche auf: Tankstellen und angeschlossene Waschstraßen, Auto- und Fahrradwerkstätten, den Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Bau- und Gartenmärkte, Pfandleihanstalten und den Handel mit Edelmetallen. Wesentlich: Ab Dienstag dürfen alle Geschäfte wieder aufsperren, deren Kundenbereich im Inneren maximal 400 Quadratmeter beträgt. Diese Beschränkung gilt nicht für Bau- und Gartenmärkte sowie den Baustoffhandel. Geschäfte in Fachmarktzentren dürfen öffnen, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 400 Quadratmeter ist.

2 Welche Händler dürfen (noch) nicht wieder aufsperren?
Zum Beispiel Shoppingcenter. Auch die kleineren Geschäfte in den Einkaufszentren fallen darunter, da sie in der Regel baulich verbunden sind und damit die Größengrenze deutlich überschritten wird. Der Unterschied zu den Fachmarktcentern (die öffnen dürfen) ist, dass dort die Shops eigene Eingänge haben. Auch die großen Möbelhäuser etwa müssen sich noch gedulden, was die Branche naturgemäß sehr ärgert. Dass sie unter die Größenbeschränkung fallen, die Baumärkte aber nicht, wird von XXX-Lutz-Sprecher Thomas Saliger massiv kritisiert. „Das, was jetzt passiert, ist die Lebensmittelproblematik hoch 17“, sagte er. Bei einigen Waren sind Baumärkte und Möbelhausketten unmittelbare Konkurrenten. Handelsvertreter hatten sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass die Formel „1 Kunde je 20 Quadratmeter“ für alle gilt – dann hätten nämlich alle wieder öffnen dürfen. Doch da setzte man sich nicht durch.

3 Können größere Geschäfte ihre Fläche nicht einfach für einige Zeit verkleinern?
Auch darauf hoffte der Handel bis zuletzt. Mit der Verordnung von Minister Rudi Anschober wird dies jedoch untersagt.

4 Wie lange gilt die Verordnung?
Bis 30. April. Zu einer möglichen Öffnung weiterer Handelsflächen kommt es also frühestens Anfang Mai – abhängig davon, wie sich die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen entwickelt.

5 Welche Abstände müssen beim Einkaufen eingehalten werden?
Da gilt grundsätzlich wie bisher die 1-Meter-Regel. Der Lebensmittelhandel überwacht diese, indem er Kunden nur noch mit Einkaufswagen in den Markt lässt, die nach jedem Gebrauch desinfiziert werden. Damit legt man auch eine bestimmte Zahl von Kunden fest, die sich gleichzeitig im Geschäft befinden. Auch in Baumärkten, Gartencentern und Drogeriemärkten gilt der 1-Meter-Abstand. Neu ist aber, dass auf kleineren Handelsflächen (bis 400 Quadratmeter), die mit heutigem Tag wieder aufsperren dürfen, sich nur noch ein Kunde je 20 Quadratmeter aufhalten darf. Ist ein Geschäft zum Beispiel nicht größer als 20 Quadratmeter, dürfen Kunden nur einzeln eintreten. Darauf müssen Händler hinweisen – vor kleineren Läden dürften sich da und dort Warteschlangen bilden.

6 Gilt das zum Beispiel auch für Bäckereien und Trafiken?
Nein – so interpretiert es der Handelsverband. Für alle jene Versorger, die zur „kritischen Infrastruktur“ gehören und daher immer offen halten durften, gilt der Hygieneerlass. Die Regel „1 Kunde je 20 Quadratmeter“ gelte für Geschäfte, die am Dienstag neu aufsperren. Praktisch aber begrenzen auch viele Bäckereien, Apotheken etc. die Kundenzahl.

7 Wer muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Die Maskenpflicht gilt im Handel ausnahmslos für alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt sowie für Kunden, und zwar unabhängig von der Geschäftsgröße. Allerdings muss der Handel die Masken nicht zur Verfügung stellen. Wichtig ist, dass Mund und Nase bedeckt sind – etwa auch durch ein Tuch, einen Schal oder eine selbst genähte Maske. Darüber hinaus gelten im Lebensmittelhandel bereits seit einer Woche strenge Hygienevorschriften, dazu zählen unter anderem der Plexiglasschutz an den Kassen und die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln.

8 Wie lange dürfen Geschäfte derzeit offenhalten?
Die Geschäfte dürfen bis auf weiteres nur noch von 7.40 Uhr bis längstens 19.00 Uhr geöffnet haben, sofern es keine restriktivere Öffnungszeitenregelungen in anderen Rechtsvorschriften gibt.

9 Welche Strafen drohen Händlern bei Missachtung der Regeln?
Wer mehr Kunden in sein Geschäft lässt als erlaubt ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und riskiert eine Geldstrafe von bis zu 3600 Euro. Größere Händler mit mehr als 400 Quadratmeter Geschäftsfläche, die noch nicht aufsperren dürfen, müssen bei einer vorzeitigen Öffnung mit bis zu 30.000 Euro Strafe rechnen.

10 Wie viel der Handelsfläche steht ab heute zur Verfügung?
56 Prozent, berechnete das Beratungsunternehmen Regioplan. Noch nicht dabei sind etwa große Mode- und Elektronikfilialisten. Sie haben derzeit nur ihre Onlineshops.