Der von Volkswagen angebotene Vergleich für Kunden, die vom Dieselskandal betroffen sind und sich einer Musterklage angeschlossen haben, gilt nicht für Personen, die beim Autokauf außerhalb Deutschlands gewohnt haben. Sohin bekommen auch die rund 1.100 Österreicher und Südtiroler, die bei der deutschen Klage dabei sind, kein Geld. Das bestätigte VW der APA am Dienstag.

"Ja, das können wir bestätigen", hieß es von der Porsche Holding mit Sitz in Salzburg zur APA. Was die österreichischen Kunden, deren Autoabgaswerte manipuliert wurden, jetzt tun können? "Leider können wir aber keine Empfehlung abgeben, für Kunden, die sich einem deutschen Verfahren angeschlossen haben."

"Eine Frechheit"

Verbraucherschützer Peter Kolba findet es zwar eine "Frechheit", dass österreichische Betroffene nicht in den Genuss der deutschen Einmalentschädigung kommen können. Er würde aber, wie auch deutsche Verbraucherschützer, ohnehin davon abraten. Für die Betroffenen schaue vermutlich mehr Geld heraus, wenn sie weiter den Klagsweg beschreiten, außerdem gehe die Einmalentschädigung wohl damit einher, dass sich die Autohalter verpflichten müssen, rechtlich nichts mehr gegen VW zu unternehmen.

"Ich bin überzeugt, dass da eine Geheimhaltungsklausel mit entsprechender Konventionalstrafe drin ist", so Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), zur APA. Diejenigen Konsumenten, die sich ab Ende März, wenn die VW-Plattform freigeschaltet sein soll, für den außergerichtlichen Vergleich anmelden, "werden nochmal erschrecken", ist Kolba überzeugt.

Zwischen 1350 und 6275 Euro

Vorige Woche, viereinhalb Jahre nach Auffliegen des Dieselskandals, sind die Vergleichsverhandlungen von VW mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geplatzt. Der deutsche Autokonzern bietet nun hunderttausenden deutschen Kunden eine Entschädigung an. Je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter sollen die Deutschen, für die der vzbv eine Musterfeststellungsklage führt, zwischen 1.350 und 6.275 Euro bekommen.

vzbv-Chef Klaus Müller bezeichnete das VW-Vergleichsangebot am Montag als neuerlichen Kundenbetrug, er will weiter vorm Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig für eine Verbraucherlösung kämpfen. Die deutschen Verbraucherschützer wollen dort feststellen lassen, dass VW Dieselkäufer "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.

Auf die deutsche Justiz setzt auch Kolba. Die Österreicher, die sich der deutschen Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollten auf jeden Fall dabeibleiben. "Solange ich da angemeldet bin und die auch geführt wird, kann mein Anspruch nicht verjähren", erklärte der Jurist.