Wer derzeit seine "Arbeitnehmerveranlagung", wie der Steuerausgleich korrekt heißt, im Internet macht, sollte laut Arbeiterkammer Tirol (AK)  Vorsicht walten lassen. Wie die Tiroler Tageszeitung schreibt, hakt es nämlich bei der Funktion "Vorberechnung".

So werden der 2019 eingeführte "Familienbonus Plus" sowie der "Alleinverdiener-/erzieherabsetzbetrag" entweder gar nicht oder in unrichtiger Höhe ausgewiesen. Das Finanzministerium gesteht Probleme bei den Prognosen ein, an einer technischen Lösung werde gearbeitet.

Durch die verschiedenen Möglichkeiten für leibliche Eltern, Unterhaltszahler und Ehepartner von Familienbeihilfenbeziehern sei die Vorhersage des Steuerguthabens in der Vorberechnung sehr komplex, da viele Daten elektronisch überprüft und verknüpft werden müssten, heißt es in einer Aussendung. Daher würden die Bürger mittels einer Meldung darüber informiert, dass in manchen Fällen eine Vorberechnung derzeit noch nicht möglich ist. Diese dient ohnehin lediglich der Information der Steuerzahler und kann vom endgültigen bescheidwirksamen Ergebnis noch abweichen.

Nur wenig betroffene

Laut einem Sprecher des Finanzministeriums sind allerdings nur ganz wenige Fälle betroffen. Der Grund liege daran, dass die Arbeitgeber bis Ende Februar Zeit haben, die Lohnzettel des Jahres 2019 zu übermitteln. Solange diese nicht übermittelt sind, könne die Vorberechnung nicht korrekt durchgeführt werden. Das sei "systemimmanent". "Finanzonline funktioniert problemlos. Auch das neue Layout wird gut angenommen", sagt der Ministeriumssprecher. Wie viel man sich durch den Familienbonus einsparen kann, könne man beim Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums sehen.

Die Arbeitnehmerveranlagung in Finanz-Online an sich kann wie bisher durchgeführt werden, da alle Daten vor der Bescheid-Erlassung richtiggestellt werden - auch wenn der Familienbonus beim Arbeitgeber bereits im Lohnzettel erfasst wurde, wird die Steuer richtig berechnet. Wie jedes Jahr können Steuererklärungen erst ab 1. März verarbeitet werden.