"Mander – 's isch Zeit!"

Jetzt also auch Tirol. Das Bundesland im Westen Österreichs will per Gesetz den rasant wachsenden Zimmervermittlern á la Airbnb Einhalt gebieten. Vermieter, die Wohnungen auf derlei Portalen anbieten, werden bereits ab März eine Bewilligung der Baubehörde, also des Bürgermeisters, brauchen. Holen sie diese nicht ein, droht ein Nutzungsverbot.

So weit, so gut. Was aber nun vielerorts als resches Tiroler Vorpreschen interpretiert wird, folgt eigentlich nur einem länger anhaltendem Trend: Weil höhere Instanzen säumig sind, mühen sich zunehmend die Länder regulatorisch ab. So verpflichtete Wien Airbnb & Co. bereits 2017, die Daten der Vermieter weiterzuleiten, 2018 wurde wegen der Online-Plattformen zudem die Bauordnung abgeändert. Salzburg wiederum adaptierte mit Jahresbeginn das Raumordnungsgesetz und verlangt ähnlich wie Tirol heute baubehördliche Bewilligungen, bevor jemand die Wohnung über eine Online-Plattform vermieten kann.

Auch die steirische Politik versuchte sich als Vorreiter und schnürte schon 2017 ein eigenes „Airbnb-Gesetz“, das eigentlich eine Novelle des Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes ist. Heute müssten im Bundesland deswegen unter anderem nicht nur Vermieter selbst, sondern auch Online-Buchungsplattformen, buchungsrelevante Daten bei den Gemeinden melden. Die Betonung liegt dabei auf „müssten“. Denn grosso modo sind die adaptierten Gesetze bis dato zahnlos.

„Keine einzige Buchungsplattform ist den Meldepflichten nachgekommen“, hieß es etwa erst im vergangenen Herbst völlig ernüchtert in einer Anfragebeantwortung des steirischen Landesfinanzressorts an die Grünen. Weil Airbnb die Daten der Vermieter nicht herausrückt – der Konzern beruft sich dabei stets auf geltende Datenschutzregeln – fällt den Behörden die Kontrolle der adaptierten Gesetze schwer. Und selbst die nach „erfolgreichen“ Kontrollen verhängten Anzeigen haben kaum Strahlkraft. Beamten monieren, dass die Zustellungen der Strafverfügungen an die Buchungsplattformen sehr schwierig und aufwendig seien.

Wie dem auch sei – und weil steter Tropfen anscheinend den Stein höhlen soll – wird sich bald wohl der Bund vermehrt in diesem Duell einbringen: Die neue Regierung denkt eine österreichweite Registrierungspflicht an und will die Dauer der Vermietung von Privatunterkünften zu touristischen Zwecken auf 90 Tage begrenzen. Ob das Airbnb & Co. nachhaltig beeindrucken wird? Wir halten Sie am Laufenden.