Das Oberlandesgericht Braunschweig teilte am Freitag mit, die Schutzgemeinschaft für Bankkunden habe am Donnerstagnachmittag eine Klage gegen die Volkswagen Bank GmbH eingereicht.

Inhaltlich gehe es unter anderem um Verbraucherdarlehensverträge. Weitere Einzelheiten wollte das OLG mit Rücksicht auf das beklagte Unternehmen vorerst nicht bekannt geben. Die Klage werde nun zugestellt.

In der Nacht zum Donnerstag, pünktlich zur Einführung der Musterfeststellungsklage, hatten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC eine erste Musterklage gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals eingereicht. Sie wollen feststellen lassen, dass Volkswagen mit der Abgasmanipulation Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat.

Gesetz seit Donnerstag in Kraft

Das OLG prüft Klagen zunächst auf Zulässigkeit; dann können Verbraucher aktiv werden. Musterklagen werden in einem Register des Bundesamts für Justiz veröffentlicht, dort können sich Betroffene eintragen und so der Klage anschließen.

Das deutsche Gesetz zur Musterfeststellungsklage war in der Nacht zum Donnerstag in Kraft getreten. Mit dem neuen Klageinstrument können Verbraucher - vertreten durch Verbände - vor Gericht ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen besser durchsetzen. Die Bundesregierung hatte sich für die Einführung der Klage einen engen Zeitplan gesetzt, damit mögliche Ansprüche von Dieselbesitzern gegenüber VW nicht verjähren.

"Empfehlung" für betroffene Österreicher

In Österreich bekräftigte der neue Verbraucherschutzverein (VSV) von Ex-Liste-Pilz-Klubchef Peter Kolba gestern dann umgehend seine Empfehlung an 340.000 betroffene Österreicher, sich dieser ersten Musterfeststellungsklage anzuschließen. Das ist die letzte Chance für alle, die sich bisher nicht an den Sammelklagen des VKI und von Cobin Claims angeschlossen haben und auch nicht selbst gegen VW geklagt haben", so Kolba.

"Der Verbraucherschutzverein steht mit dem Bundesamt für Justiz in Kontakt und wird seine Mitglieder anleiten, wie sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen können", verspricht Kolba. "Wir werden insbesondere - auf Basis der Fahrzeugdaten - individuelle Mustertexte erstellen und für die Anmeldung zur Verfügung stellen." Um hier dabei zu sein, muss man aber dem VSV als außerordentliches Mitglied (30 Euro pro Jahr) beitreten. Unter http://www.klagen-ohne-risiko.at sind die Fahrzeugdaten einzutragen.