Schottland darf keine Mindestpreise für alkoholische Getränke wie Whisky oder Wein einführen, um damit Alkoholmissbrauch zu bekämpfen. Mindestverkaufspreise schränken den freien Warenverkehr in der EU zu sehr ein, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil. Das Gericht regte an, dass Schottland stattdessen die Alkoholsteuer anheben solle.

Gegen das Gesetz hatten Verbände von Herstellern alkoholischer Getränke geklagt; sie befürchteten Wettbewerbsverzerrungen. Die umstrittene Regelung sah einen Mindestpreis von 70 Cent pro zehn Milliliter purem Alkohol vor. Damit hätte eine Flasche Wein mit zwölf Prozent Alkohol in Schottland mindestens 6,25 Euro kosten müssen.

Der EuGH sah darin eine zu weitreichende Einschränkung des Marktes, da der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken aus anderen EU-Staaten erschwert würde. Die schottische Regierung solle besser die Alkoholsteuern erhöhen. Dies diene dem Kampf gegen den Alkoholmissbrauch umfassender, heißt es im Urteil.