"Es ist rechtlich gar nicht möglich, dass der Bund dem Bundesland Kärnten Heta-Haftungen abnimmt. Falls Heta-Gläubiger das Kärntner Angebot nicht annehmen, sondern klagen, können siich ihre Klagen auch nicht an den Bund wenden." Mit diesen Worten reagiert eine Sprecherin  des Finanzminsteriums auf Medienberichte, dass sich aus einer Vereinbarung zwischen  Bund und Kärnten eine Übernahme von Haftungsrisiken  durch den Bund ergebe.

1,2-Milliarden-Kredit

Langsam lichten sich die Nebel um das Angebot an die Gläubiger, die von der Hypo-Bad-Bank Heta 10,2 Milliarden Euro fordern, für die das Land Kärnten noch aus der Ära Jörg Haiders haftet. In der Vorwoche gab der Kärntner Landtag  der Landesregierung grünes Licht für die Aufnahme eines 1,2 Milliarden-Kredites beim Bund als Angebot an die Heta-Gläubiger. "Das ist das Maximum. Mehr geht nicht und mehr gibt es nicht", sagte Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ).

Heta-Milliardengrab wird geöffnet

Voraussichtlich in dieser Woche, aber jedenfalls vor Jahresende, wird der zweite Teil des Angebots an die Gläubiger erwartet: Die Abbaugesellschaft ABBAG des Bundes wird bekannt geben, wie hoch der zu erwartende Erlös aus dem Abverkauf der Heta sein wird. Zusammen mit dem 1,2-Milliarden-Angebot Kärnhtens wird das dann das Quotenangebot an die Gläubiger sein, Insider rechnen mit über 50 Prozent. Wenn zwei Drittel der Gläubiger (nach Volumen) das Angebot annehmen, gilt es als akzeptiert.

Klagsrisiko soll Bund tragen

Gläubiger-Gruppen haben allerdings bereits angekündigt, dass sie auf 100 Prozent bestehen und klagen werden. Ihr Risiko ist, dass sie jahrelang für möglicherwiese weniger prozessieren. Eine Chance eröffnet nun aber scheinbar der Kreditvertrag zwischen dem Land Kärnten und dem Bund. Dieser limitiert den Kärntner Beitrag bei den erwähnten 1,2 Milliarden. Für das Risiko, das sich aus allfälligen Klagen von Gläubigern ergibt, die mehr einfordern, habe der Bund "Vorsorge zu treffen", heißt es in dem Vertrag, der nach Informationen aus der Landesregierung noch nicht fertig abgeschlossen ist.

Kreditvertrag noch nicht fix

Da es sich um ein Vereinbarung "im Innenverhältnis" zwischen Land und Bund handle, sei es für Gläubiger kein Angriffspunkt, glaubt man. Finanzreferentin Schaunig wollte keine Stellungnahme zu den Vertragsdetails abgeben. Sie bekräftigte nur: "Der Beitrag, den Kärnten leistet, beträgt 1,2 Milliarden Euro, was nur durch die günstigen Konditionen möglich ist."

Dass Vertragsdetails vor Abschluss an die Öffentlichkeit gelangen, hat für einige Verstörung gesorgt, weil es möglicherwiese zum weiteren Schaden der Steuerzahler den Gläubigern in die Hände spielt.  Dem Vernehmen nach gebe es dazu auf Bundesebene starke Differenzen.

Finanzministerium dementiert

Das Finanzministerium hat am Montag Medienberichte dementiert, wonach in der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten eine Risikoverschiebung vom Land hin zum Bund erfolgt sei. Werde die von Kärnten angestrebte Einigung mit den Heta-Gläubigern vor Gericht bekämpft, bleibe das entsprechende Risiko auch weiterhin in Kärnten, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Der Bund ermögliche es dem Bundesland Kärnten durch die Bereitstellung von Liquidität, seine milliardenschweres Haftungsrisiko gegenüber den Gläubigern zu bereinigen. Jene Gläubiger, die das Angebot nicht annehmen, müssten ihre Ansprüche beim Land Kärnten geltend machen. Für die Republik habe sich die Situation nicht geändert: "Kein Gläubiger kann und wird sich an den Bund wenden können. Der Bund übernimmt keine Haftungen Kärntens." Außerdem wolle man festhalten, dass die Grundsatzvereinbarung bisher weder unterschrieben noch beschlossen sei.

Adolf Winkler