Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl gibt im langwierigen Streit mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) klein bei. Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) hat zum zweiten Mal einen Bescheid der FMA aufgehoben, mit dem die Behörde die Abberufung des Bankvorstands angeordnet hatte. Weinzierl nimmt dennoch seinen Hut.

In einer Aussendung am Donnerstagnachmittag sprach die Bank von einem "irrationalen Vendetta gegen die Reputation der Bank und ihres Vorstands". Es sei offensichtlich, dass die Vorwürfe gegen das Finanzinstitut und den Vorstand "durch nichts zu begründen sind".

Frau folgt an die Spitze

Weinzierl wird durch die langjährige Meinl-Bank-Managerin Samira Softic (43) ersetzt. Sie tritt ihren Vorstandsposten mit heutiger Wirkung an und bildet gemeinsam mit Stephen Coleman das Führungsgremium der Meinl Bank. Colemen sitzt erst seit 24. Oktober im Meinl-Bank-Vorstand, er hat Weinzierls Kollegen Günter Weiss ersetzt. Weiss war von der FMA abberufen worden, er war mit seinen juristischen Einsprüchen gegen den Behördenbescheid vom Juli 2015 nicht erfolgreich.

Die Aufsicht hatte die Bank im Sommer verpflichtet, binnen drei Monaten neue Vorstände zu suchen, da Weinzierl und Weiss den "bilanziellen Blindflug" der Bank zu verantworten hätten. Sie hätten wesentliche Vorschriften verletzt, der Behörde irreführende Informationen über wichtige Kennzahlen geliefert. Im Bescheid ist etwa von einem "gravierenden Fehler bei der Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel der Bank" sowie "schwerwiegendem Versagen der internen Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren" die Rede.

Geldwäsche-Paragraf

Im ersten Bescheid der FMA vom Juli, mit dem die Behörde die Absetzung der Bankvorstände Peter Weinzierl und Günter Weiß angeordnet hatte, wurde Mitte November vom BVwG aufgehoben. In seinem damaligen Beschluss sagte das Gericht, die FMA müsse einen neuen Bescheid ausstellen. Das tat die FMA - nur 24 Stunden später. In ihrem neuen Bescheid verfügte sie die Abberufung von Weinzierl binnen eines Monats.

Inhaltlich drehten sich die neuen Vorwürfe vor allem um Geldwäscheprävention. Die Ermittlungen im Zusammenhang damit hat die Aufsicht erst im November abgeschlossen. (Ehemalige) Bankorgane haben deswegen jetzt auch eine polizeiliche Anzeige wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den Geldwäsche-Paragrafen im Strafgesetzbuch am Hals.

Die Bank hat die Vorwürfe stets bestritten. Mit dem nunmehrigen BVwG-Beschluss sei Weinzierl vollständig rehabilitiert.

Gericht: FMA hat geschlampt

Was die Argumentation der FMA betrifft, haben die Aufseher laut Gericht ziemlich geschlampt. Zur Fristsetzung von einem Monat hält das BVwG in seinem neuen Beschluss zum Beispiel fest: "Es werden von der belangten Behörde wesentliche bewertungsrelevante Aspekte und vor allem auch Sachverhaltselemente weitgehend bis gänzlich außer Acht gelassen, deren Berücksichtigung gemäß § 70 Abs. 4 Z 1 BWG bei der Abwägung der Angemessenheit der angeordneten Zwangsmaßnahme 'im Hinblick auf die Umstände des Falles' aber zwingend geboten ist." Dies ergebe sich "indikativ bereits aus der Gegenüberstellung der Begründung, dass die Zuverlässigkeit der GL (Geschäftsleiter, Anm.) nicht mehr gegeben ist (auf 408 Seiten) mit dem Umfang der lapidaren 12-zeiligen Begründung der Angemessenheit der Fristsetzung nach § 70 Abs. 4 Z 1 BWG (letzte Seite des insgesamt 410 Seiten umfassenden Bescheids)", heißt es in dem Beschluss, der der APA vorliegt.

Auch sieht das Gericht keine "besondere Gefahrenlage", die die Abberufung Weinzierls binnen eines Monats rechtfertigen würde. "Die belangte Behörde hat sich mit diesem Sachverhalt nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt und keine Ermittlungen für die Beurteilung der Angemessenheit der angeordneten Frist ... durchgeführt."

Eine weitere "Problematik" besteht laut Gericht darin, dass die FMA "bei der Vielzahl der vorgeworfenen Pflichtverletzungen im angefochtenen Bescheid nicht einmal ansatzweise ermittelt" habe, welchem der Geschäftsleiter (Weinzierl oder Günter Weiß) "die jeweils inkriminierte Handlung oder Unterlassung konkret zuzurechnen ist".

Bescheid unvollständig

Der von der Meinl Bank angefochtene FMA-Bescheid sei "materiell unvollständig, wenn er zwar auf knapp 400 Seiten behauptete Verfehlungen und den Entfall der Zuverlässigkeit von zwei GL (Geschäftsleitern, Anm) darlegt, jedoch nicht einmal ansatzweise auf die folgenden Punkte eingeht, die für die Beurteilung der davon zu unterscheidenden Angemessenheit der Frist von wesentlicher Bedeutung sind", so das Gericht weiter. Einer dieser Fragen sei, welchen finanziellen Risiken die Bank durch die "besonders kurze" Fristsetzung von einem Monat zur Abberufung Weinzierls ausgesetzt sei.

Inhaltlich ging das Gericht nicht auf die Vorwürfe - zum Beispiel umstrittene "Back-to-Back"-Treuhandgeschäfte für russische und ukrainische Kunden - ein. Stattdessen hat das BVwG die Sache abermals an die FMA zurückverwiesen - zur Erlassung eines neuen Bescheids.

Für die Aufsicht ist das Verfahren mit dem Rücktritt Meinls aber "geschlossen", wie die Behörde in einer kurzen Pressemitteilung wissen ließ. "Die Aufhebung des Bescheids der FMA durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgte lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen, inhaltlich wurde nicht entschieden." Die FMA begrüße die Entscheidung der Meinl Bank, eine neue Geschäftsleiterin statt Weinzierl zu bestellen. "Damit verfügt die Meinl Bank wieder über zwei Geschäftsleiter, die den Fit-und Proper-Anforderungen des österreichischen Bankwesengesetzes entsprechen und ist damit den Vorgaben der Aufsicht nachgekommen."

Weinzierl indes bleibt der Bank weiter erhalten. "Für die juristische wie mediale Bearbeitung der Themen rund um den sogenannten MEL-Diskurs wird er der Bank weiterhin zur Verfügung stehen", teilte das Institut am Abend mit. Seit ein paar Tagen hat die Bank ein neues Logo.