Die führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20) wollen auf ihrem Gipfel in der Türkei einen Aktionsplan gegen Steuertricks und Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne annehmen. Das geht aus dem Entwurf der Abschlusserklärung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darum geht es:

SCHADEN: Die Mindereinnahmen durch Aushöhlen der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverschiebungen - das "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) - werden Schätzungen zufolge auf 4 bis 10 Prozent der weltweiten Einnahmen aus Körperschaftsteuern beziffert. Das wären jährlich 100 bis 240 Milliarden US-Dollar (93 bis 223 Milliarden Euro).

INFORMATIONSAUSTAUSCH: Multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro müssen Finanzbehörden bestimmte Daten mitteilen. Es geht um Einkünfte, Steuerzahlungen, Zahl der Beschäftigten, ausgewiesenes Kapital, einbehaltene Gewinne und Vermögenswerte in Staaten, wo sie geschäftlich tätig sind. Heikle Daten sollen diese "Country-by-Country-Reports", die die Länder untereinander austauschen, aber nicht enthalten. Kritiker bemängeln, dass die Informationen nicht öffentlich sind und der Zugang für Entwicklungsländer schwierig ist.

PATENTBOXEN: Schädliche Steuerpraktiken, die Briefkastenfirmen befördern, sollen vermieden werden. Hier geht es um Steuerrabatte, mit denen Lizenzeinkünfte begünstigt werden ("Patentboxen"). Dieses Privileg darf künftig nur noch gewährt werden, wenn das Unternehmen dort auch wirklich forscht und entwickelt. Auch sollen steuerliche Vorab-Zusagen von Ländern an Konzerne ("Tax rulings") zur Begünstigung für andere Staaten transparent gemacht werden.

MISSBRAUCH: Weltweit gibt es etwa 3.000 Doppelbesteuerungsabkommen. Damit soll vermieden werden, dass mehrere Staaten dieselben Einkünfte besteuern. Konzerne nutzen aber die unterschiedlichen Bestimmungen in diesen bilateralen Abkommen aus, um letztlich in keinem Land Steuern zu zahlen. Ein solcher Missbrauch soll eingedämmt werden - etwa über Mindeststandards.

INTERNETWIRTSCHAFT: Eine strikte Trennung der digitalen von der übrigen Wirtschaft ist nicht möglich - auf Sonderregeln für Internet-Firmen und Onlinehändler wird verzichtet. Es soll aber unter anderem der "Betriebsstättenbegriff" angepasst werden.

KRITIK: Aktivisten sehen in dem Plan einen Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht weit genug gehe. Das ursprüngliche Ziel, dass Steuer dort bezahlt wird, wo die wirtschaftliche Aktivität stattfindet, werde nicht erreicht, heißt es. Auch seien die Entwicklungsländer, die durch Steuervermeidung um Milliarden geprellt würden, nicht ausreichend beteiligt.