Der Verbund-Konzern evaluiert neuerlich "sämtliche Optionen bezüglich des Kraftwerksstandortes Mellach einschließlich dessen Verkauf und wird ab sofort unter anderem Verhandlungen mit potentiellen Investoren führen". Möglich macht das die Aufhebung der Einstweiligen Verfügung, die die Energie Steiermark im Zusammenhang mit dem bestehenden Wärmelieferungsvertrag erwirkt hatte.

Die Energie Steiermark hatte 2014 beim Bezirksgericht Graz-West ein spektakuläres Urteil erwirkt: Der Verbund wurde per einstweiliger Verfügung gezwungen, sein defizitäres Gaskraftwerk in Mellach als Ausfallreserve für die Grazer Fernwärme am Netz zu halten. Zuvor hatte der Verbund noch angekündigt, die zur schweren finanziellen Bürde gewordene Anlage einzumotten und die Fernwärme nur noch im benachbarten Kohlekraftwerk zu erzeugen.

Im September 2015 stellte das mit der Causa befasste Schiedsgericht jedoch klar: Der Verbund ist nicht länger verpflichtet, das Gaskraftwerk in Betrieb zu halten, darf die Anlage also wie geplant einmotten. Nun könnte es sogar zu einem Verkauf kommen.