Die EU-Kommission wird Steuerabsprachen mit dem italienischen Autohersteller Fiat in Luxemburg und der US-Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden voraussichtlich als unzulässige Subventionen bewerten. Es werde erwartet, dass EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung verkünde, hieß es am Dienstag aus mit dem Fall befassten Kreisen.

Fiat und Starbucks könnten durch die Entscheidung gezwungen werden, Millionenbeträge zurückzuzahlen. Die Kommission hatte im Juni 2014 Ermittlungsverfahren zu Fiat und Starbucks eingeleitet. Die Fälle hatten dann im Zusammenhang mit der sogenannten LuxLeaks-Affäre eine neue Brisanz bekommen. Dabei hatte ein internationales Recherchenetzwerk Ende vergangenen Jahres über hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermeiden. Sie nutzten dazu Tochterfirmen, die im Prinzip selbst keinen Umsatz machten, und verlagerten auf sie ihre Gewinne aus anderen EU-Staaten.

Eine zentrale Rolle spielten dabei sogenannte Steuervorabbescheide, in denen Unternehmen von den Finanzbehörden in Luxemburg im Voraus mitgeteilt wird, wie viel Steuern sie zahlen müssen. Diese "tax rulings" sind grundsätzlich legal und werden auch in anderen EU-Staaten erteilt. Im Falle von Fiat und Starbucks stützt sich die Kommission aber auf das Wettbewerbsrecht und die Frage, ob die Steuerabsprachen Fiat und Starbucks einen Vorteil gegenüber Konkurrenten in ihren Bereichen verschafft haben.

Bei der Kommission sind noch weitere Fälle anhängig, bei denen auf unzulässige Subventionen geprüft wird. Es geht dabei um den Online-Händler Amazon in Luxemburg und den Computerbauer Apple in Irland. Nach den Angaben aus mit dem Fall befassten Kreisen wird zu diesen Unternehmen und Ländern am Mittwoch noch keine Entscheidung getroffen. Experten erwarten bei einem Beschluss gegen Amazon und Apple deutlich höhere Rückzahlungsforderungen als bei Fiat und Starbucks.

Anfang Oktober hatten die EU-Finanzminister vor dem Hintergrund der Luxemburg-Affäre einen automatischen Austausch von Steuerinformationen beschlossen. Damit soll mehr Transparenz bei der Besteuerung von Großkonzernen geschaffen und ein schädlicher Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden.