Laut der im September 2014 in Kraft getretenen EU-Zahlungskontenrichtlinie haben ab Herbst 2016 alle EU-Verbraucher das Recht auf ein Basiskonto, das nicht überzogen werden kann. In Österreich will das zuständige Sozialministerium bis Herbst einen Begutachtungsentwurf für ein diesbezügliches Gesetz präsentieren.

Hierzulande haben etwa 150.000 Personen kein Girokonto, EU-weit sind es etwa 30 Millionen. Vor allem Obdachlose und Flüchtlinge haben bisher Probleme, ein Konto zu eröffnen - obwohl es schon seit 1995 eine Selbstverpflichtung der Banken zur Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten gibt.

Laut EU-Vorgabe muss das Zahlungskonto mit "grundlegenden Funktionen" wie Online-Banking und Bankomatkarte ausgestattet sein. Auch Lastschriften und Daueraufträge müssen eingerichtet werden können.