Angesichts der Klage der Meinl-Bank-Eigentümer gegen die Republik Österreich vor einem privaten Schiedsgericht in den USA sieht Greenpeace seine Warnungen vor Sonderrechten für Investoren bestätigt. Die erste Konzernklage gegen Österreich zeige, was durch die geplanten Freihandelsabkommen in viel größerem Ausmaß kommen könnte, warnt die Umweltorganisation in einer Aussendung.

Es geht um das Investor-to-State Dispute Settlement (ISDS) in den europäischen Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), Kanada (CETA) und Singapur (EUFSTA). Greenpeace unterstreicht seine Forderungen an die österreichische Politik, dem ISDS in allen geplanten Abkommen eine Absage zu erteilen.

"Entscheidung unter Ausschluss der Öffentlichkeit"

Die Meinl-Klage sei ein weiterer Beleg für die "dreiste Umgehung" nationaler Gerichte durch Investoren: "Ein dreiköpfiges Schiedsgericht kann nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit darüber entscheiden, ob die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit 200 Millionen Euro zur Kasse gebeten werden", empört sich Hanna Simons, Direktorin für Umweltpolitik bei Greenpeace Österreich.

Die beim Schiedsgerichtshof in Washington eingereichte Meinl-Klage basiert auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen Österreichs mit Malta, wo die niederländische Eigentümerin der Meinl Bank nun ihren Geschäftssitz hat. Als rein inländisches Unternehmen hätte die Meinl Bank keinen Zugang zu privaten Schiedsverfahren, da dort jeweils nur ausländische Konzerne gegen Staaten klagen können. Daher handle es sich hier um einen Fall von "Treaty Shopping", kritisiert die Umweltorganisation. Künftig könnten Konzernniederlassungen in den Ländern der Freihandelsabkommen für Klagen gegen EU-Mitgliedsstaaten missbraucht werden, warnt Greenpeace.