Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für die rund 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe geeinigt. Im Bundesschnitt steigen die Löhne laut Gewerkschaft vida in allen Positionen um 2,35 Prozent. Die Lehrlingsentschädigungen erhöhen sich um durchschnittlich 3,48 Prozent.

Im ersten Lehrjahr werden fortan 625 Euro pro Monat bezahlt, im zweiten 695 Euro, im dritten 830 Euro und im vierten 910 Euro. Für nicht branchenspezifisch Ausgebildete sei ein Mindestgehalt von 1.400 Euro brutto pro Monat gesichert worden, für einschlägig Ausgebildete ab dem dritten Jahr nach Abschluss ihrer Ausbildung 1.500 Euro, so die Gewerkschaft GPA-djp. Sämtliche Änderungen gelten den Angaben zufolge rückwirkend per 1. Mai 2015.

Dienstzeitzulagen vereinheitlicht

Statt bisher 10 gebe es nur noch 6 Gehaltsschemata und die Dienstzeitzulagen seien vereinheitlicht worden, teilten die Fachverbände Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich sowie die beiden Gewerkschaften heute, Donnerstag, mit.

Für Vollzeitbeschäftigte in Jahresbetrieben wurde der Durchrechnungszeitraum für Überstunden von 13 auf 26 Wochen verlängert. Damit könnten Betriebe besser auf ein planbares Gästeaufkommen reagieren, erklärte vida. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter hätten sich weiters darauf geeinigt, die nächtliche Ruhezeit für die Beschäftigten im Service- und Küchenbereich in Saisonbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen zu verkürzen. Allerdings müsste der Gesetzgeber die von den Sozialpartnern vorgeschlagene Änderung des Arbeitszeitgesetzes erst umsetzen.

Vereinheitlichte Beschäftigungsgruppen

Auch wer vor dem 1. Mai sein Arbeitsverhältnis aufgenommen hat, ist nach seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit in die neuen österreichweit vereinheitlichten Beschäftigungsgruppen einzustufen und mittels Dienstzettel darüber zu informieren. Bereits bestehende höhere Gehälter oder günstigere arbeitsrechtliche Vereinbarungen würden durch das Inkrafttreten des neuen Kollektivvertrages nicht berührt, betonten die Sozialpartner.

Pflichtpraktikanten, die noch in ihrer fachspezifischen Ausbildung stehen und berufliche Praxiserfahrung sammeln müssen, erhalten fortan 695 Euro monatlich. Wer für seine Ausbildung eine Reifeprüfung braucht, bekommt 910 Euro monatlich. Die Praktikanten unterliegen dem Kollektivvertrag.