Richard Lugner würde sich freuen: Einkaufszentren in Tourismusgebieten dürfen - in der Schweiz - künftig während des ganzen Jahres an Sonntagen Personal beschäftigen. Trotz Kritik im Gesetzesverfahren hat die Regierung beschlossen, die neuen Regeln per 1. April in Kraft zu setzen.

Die Beschäftigten müssen für die Sonntagsarbeit eine spezielle Kompensation erhalten, sagte der Schweizer Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann am Mittwoch vor Medien in Bern. Diese Kompensation müssten die Sozialpartner aushandeln. Der Bundesrat schreibe lediglich vor, dass sie über dem gesetzlichen Minimum liegen müsse.

Die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbotes gilt nur für Einkaufszentren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Derzeit seien dies zwei, sagte Schneider-Ammann: Das EKZ FoxTown in Mendrisio (Tessin) und das Shopping-Dorf "Designer Outlet Landquart" (Graubünden). Das eine oder andere Shopping-Center könnte aber laut dem Wirtschaftsminister hinzukommen.

Internationale Kundschaft

Voraussetzung ist, dass das Warenangebot auf den internationalen Fremdenverkehr ausgerichtet ist. Die Mehrheit der Geschäfte im Einkaufszentrum muss überwiegend Luxusartikel anbieten, insbesondere Kleider, Schuhe, Accessoires, Uhren, Schmuck und Parfüm. Weiter muss der Umsatz zu einem wesentlichen Teil mit internationaler Kundschaft erwirtschaftet werden.

Schliesslich muss das Einkaufszentrum entweder in einem Fremdenverkehrsgebiet liegen oder sich höchstens 15 Kilometer zur Schweizer Grenze und in unmittelbarer Nähe eines Autobahnanschlusses oder Bahnhofs befinden.

Welche Einkaufszentren die Anforderungen erfüllen, entscheidet das Ministerium auf Antrag der Kantone. Die Zentren sollen in einer Verordnung namentlich aufgeführt werden. "Sonntagsarbeit wird nicht grundsätzlich zum Thema, sondern sehr selektiv ermöglicht", sagte Schneider-Ammann. Betroffen seien in Mendrisio rund 1.000 und in Landquart rund 400 Angestellte.

Shopping als Reisegrund

Die Regierung trage mit der Änderung den geänderten Bedürfnissen des Fremdenverkehrs Rechnung. Shopping gehöre zu den wichtigsten Gründen für eine Reise in die Schweiz. Mit dem starken Franken habe die neue Bestimmung zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Sie trage dazu bei, Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in der Schweiz zu sichern.

Im Begutachtungsverfahren wurde mehrheitlich eine Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots abgelehnt. Dagegen stellten sich die meisten Kantone sowie die Gewerkschaften und die SP. Da es sich um eine Verordnungsänderung handelt, entscheidet der Bundesrat aber in eigener Kompetenz. Das Parlament hatte die Lockerung gefordert.