PV-Produzenten können künftig Strom an Nachbarn oder Freunde verkaufen
Neues Gesetz ermöglicht „Peer-to-Peer-Verträge“ ohne einen Energieversorger zwischenzuschalten. Der fällt um seine Marge um, PV-Besitzer und Abnehmer können eigenen Preis festlegen.
PV-Anlagenbesitzer, die ihren Strom beispielsweise für sechs Cent einspeisen, können diesen künftig etwa an Nachbarn verkaufen, die derzeit 14 Cent zahlen