Ab April werden zahlreiche bestehende Handyverträge teurer, weil viele Anbieter ihre Mobilfunk- und Internettarife an den Verbraucherpreisindex anpassen. Mittlerweile stehen in vielen Verträgen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln, die es den Mobilfunkanbietern erlauben, die Teuerung durch die Inflation an die Konsumenten weiterzugeben.

Anstieg um 7,8 Prozent

Derzeit sind in Österreich 47 Prozent der abschließbaren Handytarife mit monatlicher Grundgebühr indexgesichert. Beim Internet sind es 87,23 Prozent. Im Vorjahr wurden die Tarife um bis zu 8,6 Prozent erhöht. Heuer rechnet Österreichs größtes Mobilfunk-Vergleichsportal gemäß Verbraucherpreisindex mit einer Preisanpassung von 7,8 Prozent. Somit ergibt sich eine durchschnittliche Teuerung von 21,24 Euro im Jahr bei indexgebundenen Mobilfunktarifen und 35,65 Euro beim Internet. Ein Drei-Personen-Haushalt mit drei Handyverträgen und einem Internetzugang muss also mit durchschnittlichen Mehrkosten von fast 100 Euro im Jahr rechnen.

Wechseln oder nicht

Für Preiserhöhungen, die auf Wertanpassungs- oder Indexklauseln basieren, gilt kein Sonderkündigungsrecht. Kunden dürfen ihren Handyvertrag wegen der Indexklausel also nicht einfach kündigen. „Ich empfehle jedem, der davon betroffen ist, die Preise zu vergleichen und gegebenenfalls auf einen aktuellen Tarif zu wechseln, sobald es die Bindungsfrist zulässt“, meint Maximilian Schirmer, Geschäftsführer des Vergleichsportals tarife.at.