Die Haftbedingungen in der Habsburger-Monarchie im 19. Jahrhundert waren katastrophal. Nach dem Vorbild Belgiens und Frankreichs wurde deshalb der Versuch unternommen, die Führung der Strafanstalten Ordensgemeinschaften zu überlassen. Bereits im 18. Jahrhundert hatte ja auch Papst Clemens XI. in Rom das „Böse-Buben-Haus“, errichten lassen, in dem Mönche die Resozialisierungsarbeit übernahmen. Da sich in der Monarchie Männerorden jedoch weigerten, diesen Dienst zu verrichten, erklärte sich ein Frauenorden bereit, die Sträflinge zu überwachen. 1853 wurde also die „k. k. Weiberstrafanstalt“ in Wiener Neudorf eröffnet, das erste Gefängnis in Österreich, das von Klosterschwestern – den „Schwestern vom Guten Hirten“ – geführt wurde.
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